Formaler Verstoß gegen Richtlinien
Klingbeil gesteht „Auffälligkeiten“ bei Haushalt ein
19.10.2026 – 02:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verstößt gegen wichtige Haushaltskriterien und weist selbst darauf hin. Es gibt aber einen Ausweg.
Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt formal gegen die gemeinsamen haushaltspolitischen Vorgaben von Bund und Ländern. Dies geht aus dem aktuellen „Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat“ hervor, den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an seine Amtskollegen in den Ländern verschickt hat und der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt.
Demnach kann der Bund in diesem und im nächsten Jahr eines der vier Stabilitätskriterien nicht einhalten, ab dem Jahr 2028 sind es durchgängig sogar drei Kriterien, die verfehlt werden. Formell müsste der Stabilitätsrat von Bund und Ländern nun eigentlich prüfen, ob der Bund vor einer „Haushaltsnotlage“ steht, wie Klingbeils Haus in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte der Rat dem Bund im Anschluss sogar Sparauflagen machen.
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Klingbeil verweist auf hohe Bundeswehrausgaben
Klingbeil hatte nach SZ-Informationen bereits beim Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche eingeräumt, dass seine Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 „Auffälligkeiten“ aufweist. Allerdings verweist der Finanzminister auf einen Sonderfaktor, der auch von der Mehrheit der Länderkollegen anerkannt wird und Sparauflagen wohl verhindern dürfte. Die Kennziffern des Bundes stehen deshalb teilweise auf Rot, weil die Bundesregierung seit 2025 Dutzende Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zur Modernisierung der Bundeswehr ausgibt.
Laut Grundgesetz dürfen die notwendigen Mittel an der Schuldenbremse vorbei über Kredite aufgenommen werden. Anders wäre das Programm zum aktuellen Zeitpunkt auch gar nicht finanzierbar. Klingbeils Vorgehen ist somit rechtlich einwandfrei, hat jedoch, wie der Stabilitätsbericht zeigt, Einfluss auf wichtige haushaltspolitische Prüfzahlen.
EU hat entsprechende Regel, Deutschland noch nicht
Dass diese Ausgaben zumindest vorübergehend notwendig sind, um Deutschland und Europa besser gegen mögliche Aggressoren zu wappnen, wird von kaum einem Experten bestritten. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission, die das Haushaltsgebaren aller 27 Mitgliedsstaaten ebenfalls regelmäßig überprüft, eine entsprechende Ausnahmeregel für überplanmäßige Verteidigungsausgaben geschaffen. Wie viele andere Staaten macht auch Deutschland von dieser Sonderregel Gebrauch.
Im innerdeutschen Überwachungsprozess hingegen gibt es bisher keine solche Ausnahmeklausel. Eine entsprechende Anpassung an die EU-Norm wurde offenbar vergessen. Ergebnis ist, dass Klingbeil zwar keine Probleme mit Brüssel hat, wohl aber mit dem Stabilitätsrat, dem er selbst mit vorsitzt.
Nun soll in einem „Expressverfahren“ das hiesige Regelwerk geändert und mit den EU-Regeln in Einklang gebracht werden. dann könnte die Neuregelung bereits bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden. Und Klingbeil darf eine Ausnahme von den Regeln machen.














