Berliner Justizsenatorin
CSD-Attentäter war frei – Das soll jetzt mehr Sicherheit bringen
06.08.2026 – 02:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach dem Anschlag auf den CSD Berlin gerät die Justiz in die Kritik. Senatorin Badenberg wehrt sich – und lenkt den Blick auf eine andere Stelle.
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin steht die Justiz in der Kritik. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den polizeibekannten Gefährder Abdul B. im Mai 2026 trotz einer Verurteilung wegen IS-Terrorpropaganda und Ausreiseversuchen nach Syrien auf freien Fuß gelassen. Kurze Zeit später raste der 21-Jährige beim CSD mit einem Mini-Van in eine Menschenmenge. Auch das LKA hatte den als Gefährder eingestuften jungen Mann nicht mehr auf dem Schirm.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) weist die Kritik an den Gerichten zurück. Im Gespräch mit der „Berliner Morgenpost“ erklärte sie, alle relevanten, gerichtsverwertbaren Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden von Bund und Land seien dem Gericht zur Verfügung gestellt worden. Dieses habe seine Entscheidung „auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse in richterlicher Unabhängigkeit getroffen“. Eine Bewertung des Urteils selbst lehnt Badenberg mit Verweis auf die Gewaltenteilung ab.
Berlin mit Bundesratsinitiative: Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren
Stattdessen lenkt sie den Blick auf einen anderen Punkt: Erst zwei Wochen nach dem Urteil habe es eine Sitzung zu Abdul B. im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum gegeben, in der eine Gefährdungsbeurteilung erfolgte. Welche Erkenntnisse dort vorgelegen hätten, müssten die Sicherheitsbehörden beantworten. Sie fordert eine umfassende und transparente Aufklärung des Anschlags – etwa auch für den allgemeinen Fall, dass ein islamistischer Gefährder ins Ausland reist und dort festgenommen wird: Dann müsse geklärt werden, welche Erkenntnisse den Sicherheitsbehörden vorlagen und ob sie an die Justiz weitergegeben wurden.
Für den Gesetzgeber sieht Badenberg zudem Handlungsbedarf und kündigt eine Bundesratsinitiative mit drei Vorschlägen an: Erstens solle für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren künftig im Regelfall das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts gelten. Zweitens sollen bei Staatsschutzdelikten grundsätzlich die spezialisierten Staatsschutzkammern der Landgerichte zuständig sein – auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Drittens will sie eine Strafrechtslücke schließen: Während die Verbreitung von NS- oder Hamas-Propaganda mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann, drohen für IS-Propaganda nach aktueller Rechtslage nur bis zu einem Jahr, da der IS in Deutschland nicht als Organisation verboten werden kann.














