Zum 1. Oktober
Krankenkasse senkt Zusatzbeitrag deutlich
15.09.2026 – 13:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Mit der BKK Herkules schraubt eine Kasse ihren Zusatzbeitrag nach unten. Auch bei einer weiteren Kasse gibt es zum Monatswechsel eine Anpassung.
Während derzeit vorrangig über Beitragserhöhungen und die gestrichene Pflicht der Krankenkassen, ihre Versicherten in diesem Fall zu informieren, diskutiert wird, senkt die BKK Herkules ihren Zusatzbeitrag – und das deutlich.
So soll der Zusatzbeitrag ab 1. Oktober dieses Jahres nur noch 3,48 Prozent betragen. Derzeit liegt er um 0,9 Prozentpunkte höher bei 4,38 Prozent. Dies teilt die Krankenkasse auf ihrer Homepage mit. Der Leistungskatalog bleibt laut BKK Herkules unverändert.
Im Oktober erhöht, jetzt wieder gesenkt
Im Oktober 2025 hatte die kleine Betriebskrankenkasse mit Sitz in Kassel ihren Zusatzbeitrag zuletzt erhöht – ebenfalls um 0,9 Prozentpunkte. Damit war die BKK Herkules die vergangenen Monate die teuerste unter den regional geöffneten Krankenkassen. Auch bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen war nur die BKK24 mit einem Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent teurer. Mit 3,48 Prozent liegt die BKK Herkules hinsichtlich der Kosten jetzt im Mittelfeld.
Für die rund 100.000 Versicherten der IKK Brandenburg und Berlin sinkt zum 1. Oktober der Zusatzbeitrag ebenfalls. Hintergrund ist die Fusion der Krankenkasse mit der IKK gesund plus. Statt wie bislang 4,35 Prozent zahlen sie ab Oktober den Beitragssatz ihres Fusionspartners, der derzeit bei 3,39 Prozent liegt.
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Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen selbst festgelegt. Wenn ihre Ausgaben höher ausfallen als ihre Einnahmen, müssen sie das Defizit über einen höheren Zusatzbeitrag ausgleichen. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben und die Krankenkasse verfügt über ausreichend finanzielle Rücklagen, wird der Zusatzbeitrag gesenkt.
Große Unterschiede zwischen einzelnen Krankenkassen
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen fallen groß aus. Während in der Spitze ein Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent erhoben wird, verlangt die derzeit günstigste Krankenkasse, die BKK Firmus, 2,18 Prozent.
Wird der Zusatzbeitrag in der Regel zum Jahreswechsel angepasst, können die Kassen auch unterjährig tätig werden. So hatte zuletzt die IKK Classic ihren Zusatzbeitrag zum 1. August um 0,45 Prozentpunkte auf 3,85 Prozent angehoben. Auch die IKK Südzucker erhöhte ihren Zusatzbeitrag zum 1. August um 0,6 Prozentpunkte auf 3,5 Prozent.
Erhöhen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag, steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die ansonsten übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten entfällt, die Versicherten können sich eine andere Krankenkasse suchen. Die Kündigung bzw. der Wechsel muss allerdings spätestens bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem der höhere Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wurde.













