Geplatzte Leitungen
Große Sprengkraft: Frostschäden schnellen nach oben
06.11.2026 – 11:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Die R+V Versicherung verzeichnet 2026 deutlich mehr Frostschäden. Doch diese lassen sich von Wohnungsbesitzern leicht verhindern.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt auch wieder die Gefahr von Frostschäden in den Wohnungen und Häusern. Wer hier nicht aufpasst, ist schnell mit geplatzten Rohren und einem anschließenden Wasserschaden konfrontiert.
Bei der R+V Versicherung, einem der größten deutschen Versicherer, stiegen die durch Frost verursachten Schäden in diesem Jahr merklich an. Conny Flörcks, Expertin für Wohngebäudeversicherungen bei der R+V, sagt: „Die Schäden durch Frost in den ersten drei Monaten 2026 sind mit 3,6 Millionen Euro sechsmal so hoch wie im gesamten Jahr 2025.“ Strenger Frost hatten vor allem zum Jahresbeginn 2026 das Wetter in Teilen Deutschlands geprägt.
Frost hat eine enorme Sprengkraft. Gefriert das Wasser in den Leitungen und Heizungsrohren, droht ein massiver Wasserschaden am Gebäude. „Dabei werden die Schäden häufig erst sichtbar, wenn das Eis taut und das Wasser sich in den Wänden ausbreitet“, so Flörcks.
Das Risiko für solche Schäden lässt sich durch einfache Vorsichtsmaßnahmen verringern. Flörcks empfiehlt, bei Leitungen im Freien oder in unbeheizten Räumen bereits vor dem ersten Frost das Wasser abzulassen. Ist das nicht möglich, kann eine zusätzliche Dämmung helfen.
Während der Kälteperiode sollte die Heizung zudem nie ganz abgestellt werden. Auch dann nicht, wenn die Wohnung etwa während des Winterurlaubs zeitweise nicht bewohnt wird.
Sofern eine Leitung bereits eingefroren ist, können die schlimmsten Schäden noch verhindert werden. „Man sollte sofort die Wasserleitung am Haupthahn abstellen und dann das Gebäude auf Temperaturen von mehr als 5 Grad heizen“, rät Flörcks. Danach gelte es, den Auftauprozess zu überwachen, um ein mögliches Leck schnell zu orten. Ein Blick auf die Wasseruhr ist dabei aufschlussreich: Läuft diese trotz geschlossener Wasserhähne weiter, ist das ein Hinweis auf ein größeres Leck.
Platzt die Wasserleitung doch, sollten Versicherte den Schaden schnell ihrer Versicherung melden. Bei Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung greift die Hausratversicherung, bei Schäden am Gebäude die Wohngebäudeversicherung.
Allerdings müssen Versicherte bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Gemeint sind damit Verhaltensregeln, die der Versicherte einhalten muss. Dazu kann – bei längerem Leerstand einer Wohnung – auch gehören, alle wasserführenden Leitungen abzusperren und zu entleeren. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Vorgaben nur unzureichend nach, beispielsweise indem er nur das Wasser abstellt, aber nicht die Leitungen entleert, kann die Versicherung im Schadensfall ihre Leistungen kürzen. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen ist darum ratsam.














