Steuern auf Vereinsbeiträge
Die Bundesregierung spielt auf Zeit
06.11.2026 – 08:52 UhrLesedauer: 4 Min.

Vor rund einem Jahr hat der Bundesfinanzhof die Steuerpraxis bei Sportvereinen für rechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung will daran vorerst nichts ändern.
Ob Fußball am Wochenende, Kinderturnen oder Leichtathletik: Für Millionen Menschen in Deutschland gehört der Sportverein zum Alltag. Viele Vorstände und Kassenwarte, die meisten davon Ehrenamtliche, plagt aber seit Monaten eine Frage, die mit Sport wenig zu tun hat. Müssen sie irgendwann Umsatzsteuer auf die Beiträge ihrer Mitglieder abführen?
Ausgelöst hat die Unsicherheit der Bundesfinanzhof (BFH). Im November 2025 entschied das höchste deutsche Finanzgericht, dass die bisherige Praxis der Finanzämter rechtswidrig ist. Diese behandeln Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen grundsätzlich als nicht umsatzsteuerbar. Die Bundesregierung hat aus dem Urteil bis heute keine Konsequenzen gezogen. Und daran soll sich vorerst auch nichts ändern.
Eine rasche Lösung sei nicht zu erwarten, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage von Christian Görke, dem finanz- und sportpolitischen Sprecher der Linken. Die Anfrage liegt t-online exklusiv vor. Ob überhaupt etwas passiert, lässt das Ministerium offen: Es „bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die Verwaltungsregelung angepasst bzw. dem Gesetzgeber eine Anpassung des Umsatzsteuergesetzes vorgeschlagen werden wird“. Görke wirft der Regierung daher Untätigkeit vor. Sie lege einfach die Hände in den Schoß, „ganz so als ob jemand anderes als sie fürs Verfassen und Ändern von Gesetzen zuständig wäre“, sagte er t-online.
Vereine dürfen sich aussuchen, wem sie folgen
Die Regierung räumt ein, dass gemeinnützige Sportvereine von dem Urteil betroffen sind. Die Finanzämter sollen trotzdem weiter nach den alten Regeln arbeiten. Die Finanzverwaltung sei „auch nach Ergehen des aktuellen BFH-Urteils an die bestehende Rechtslage gebunden, sodass sich für Vereine an der derzeitigen umsatzsteuerlichen Behandlung nichts ändert“, heißt es in der Antwort.
Damit entsteht eine Doppelstruktur: Laut Ministerium können Vereine ihre Mitgliedsbeiträge weiter als nicht steuerbar behandeln, wie es die Verwaltung tut. Sie können sich aber auch dem BFH anschließen. Dann zahlen sie Umsatzsteuer, soweit keine Befreiung greift, und können im Gegenzug Vorsteuer aus ihren Ausgaben abziehen. Lesen Sie hier, wie die Umsatzsteuer genau funktioniert. Einen Nichtanwendungserlass, der die Finanzämter förmlich anweisen würde, das Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden, schließt die Regierung aus.
Wie viele Vereine konkret betroffen sind, weiß die Regierung nicht. Nach eigenen Angaben ist ihr nicht einmal eine verlässliche Schätzung möglich. Außerdem stellt sie klar, dass die Grundsätze des Urteils nicht nur für Sportvereine gelten.
Keine Gespräche mit Sportverbänden
Die Sorgen über Rechtsunsicherheit, die Bundesrat und Verbände geäußert haben, sind der Regierung nach eigenen Angaben bekannt. Ziel sei es, bei einer eventuellen Neuregelung die Anliegen der Vereine „so weit wie möglich zu berücksichtigen“ und eine zusätzliche Steuerbelastung „soweit irgend möglich zu vermeiden“.
Mit den Betroffenen gesprochen hat die Regierung allerdings nicht. Sie führe fortlaufend Gespräche mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Weitere Gespräche seien seit dem BFH-Urteil zu diesem Thema nicht geführt worden.
Görke: „Herumlavieren nicht zuzumuten“
Görke reagiert mit scharfer Kritik. „Die Bundesregierung entschließt sich offensichtlich, die Kritik des höchsten Finanzgerichts erst einmal weiter zu ignorieren, ohne das aber formell klarzustellen“, sagt der Linken-Bundestagsabgeordnete. Die Sorge über Rechtsunsicherheiten hätten Verbände und Bundesrat vielfach geäußert. Sie berühre die Bundesregierung „offensichtlich nicht“.












