Gerichtsurteil
Geschenktes Grundstück: Wann Sie Schwiegereltern auszahlen müssen
18.09.2026 – 15:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach der Scheidung überträgt ein Mann seinen geschenkten Grundstücksanteil an die Ex. Warum ihn das nicht vor einer Zahlung an die Schwiegereltern schützt.
Wenn Schwiegereltern ihrem Schwiegerkind die Hälfte eines Grundstücks schenken, ist das oft ein Vertrauensbeweis: Du gehörst genauso zur Familie wie unser eigenes Kind. Doch was passiert mit einem solchen Geschenk, wenn die Ehe später scheitert?
Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock zeigt, dass ein Schwiegerkind auch dann zur Kasse gebeten werden kann, wenn es seinen Anteil längst abgegeben hat (Az. 10 UF 102/24). Auf die Entscheidung weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
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Was war passiert?
Ein Ehepaar schenkte seiner Tochter und deren Mann ein unbebautes Grundstück, das beiden gemeinsam gehören sollte. Die Eheleute bebauten es mit einem Eigenheim. Doch die Beziehung zerbrach, die Scheidung wurde eingereicht und die Schwiegereltern verlangten von ihrem früheren Schwiegersohn einen finanziellen Ausgleich für seinen Grundstücksanteil.
Der Mann wehrte sich mit einem auf den ersten Blick überzeugenden Argument: Er habe seinen Anteil bereits an seine Ex-Frau übertragen und besitze davon nichts mehr. Doch damit kam er vor Gericht nicht durch.
Warum das Argument nicht zog
Juristisch spricht man in solchen Fällen vom „Wegfall der Geschäftsgrundlage“. Der Gedanke dahinter: Ein Vertrag kann angepasst werden, wenn sich die Umstände, die bei Vertragsschluss vorausgesetzt wurden, grundlegend ändern. Das sei mit dem Scheitern der Ehe geschehen, so das Gericht. Ein förmlicher Rücktritt vom Schenkungsvertrag war dafür nicht nötig.
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Grundsätzlich kann sich ein Schwiegerkind zwar entlasten, indem es seinen Vorteil vollständig und ohne eigenen Nutzen weitergibt. Der entscheidende Punkt im Rostocker Fall: Die Übertragung war nicht kostenlos. Im Gegenzug hatte sich die Tochter verpflichtet, ihren Ex-Mann von erheblichen Schulden freizustellen. Da dieser Vorteil den Wert des geschenkten Anteils sogar überstieg, blieb der Mann in den Augen des Gerichts „bereichert“ – und damit ausgleichspflichtig.
Wie das Gericht die Höhe berechnete
Das OLG sprach den Schwiegereltern allerdings nur einen anteiligen Ausgleich zu. Für die Berechnung stellte es darauf ab, wie lange sich die Schwiegereltern die gemeinsame Nutzung realistischerweise vorgestellt hatten – von der Schenkung bis zum üblichen Renteneintrittsalter.













