800 Mitarbeiter betroffen
Vier Standorte von großem Haustechniker insolvent
Aktualisiert am 14.08.2026 – 10:50 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein großer Spezialist für Gebäudetechnik hat für vier Standorte in Thüringen Insolvenz angemeldet. Trotz der wirtschaftlichen Probleme soll der Geschäftsbetrieb weiterlaufen.
Die Thor-Gruppe in Thüringen ist insolvent. Nach eigenen Angaben strebt der Haus- und Gebäudetechniker eine Sanierung in Eigenverwaltung an, um durch den tiefgreifenden Umbau langfristig Arbeitsplätze zu erhalten. Nach Angaben der „Thüringer Allgemeinen“ soll der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt, laufende Aufträge eingehalten und Montageeinsätze wie geplant durchgeführt werden.
„Wir gehen diesen proaktiven Weg, um die Unternehmen in Eigenverwaltung zu schützen und auf ein stabiles Fundament zu stellen“, erklärt Geschäftsführer Georg Steinberg den Schritt in die Insolvenz in der „Thüringer Allgemeinen“. „Wir schließen nicht, wir ordnen uns neu, um die Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und das Unternehmen gestärkt fortzuführen.“
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Thor Gruppe insolvent: 800 Mitarbeiter und vier Standorte betroffen
Die Thor Industriemontagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Erfurt hatte bereits im Juni beim Insolvenzgericht Erfurt ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt, dem das Gericht stattgab. Aufgrund der engen Verflechtungen innerhalb der Unternehmensgruppe folgten im August weitere Insolvenzanträge der Tochtergesellschaften.

Das Unternehmen verfügt über insgesamt fünf Standorte. Von der Insolvenz sind vier Niederlassungen der Thor-Gruppe in Erfurt, Heiligenstadt, Menteroda und Leinefelde-Worbis sowie 800 der 1.100 Mitarbeiter betroffen. Die Löhne der Angestellten sind für den Zeitraum durch das Insolvenzgeld abgedeckt. Im Anschluss wolle „die Thor Gruppe die Vergütung wieder aus eigenen Mitteln“ übernehmen. Ob am Ende einzelne Geschäftsbereiche aufgegeben werden, blieb bisher offen und ist womöglich davon abhängig, wie erfolgreich die Sanierung in Eigenverwaltung am Ende ausfällt.

Insolvenz in Eigenverwaltung
Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein vom Insolvenzgericht bestellter, unabhängiger Sachwalter überwacht dabei das Verfahren. Als Vorteil der Eigenverwaltung gelten gesetzliche Liquiditätshilfen wie das Insolvenzgeld.













