Der Aufdruck war nicht das Problem
Bundespolizei zieht „Polisei“ aus dem Verkehr
05.08.2026 – 17:42 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein grün-weißes Auto mit seltsamer Aufschrift brachte zwei Geschwister in Nettetal in ernsthafte Schwierigkeiten. Ihr Irrtum über eine vermeintliche Internetregel hatte Folgen.
In Nettetal im Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) ist Bundespolizisten ein grün-weißes Auto mit ungewöhnlicher Aufschrift aufgefallen. Auf dem Wagen stand nicht „Polizei“, sondern „Polisei“. Doch das war nicht das einzige Problem: Das Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert.
Am Steuer saß laut Angaben der Bundespolizei eine 27-jährige Frau. Halter des Autos war ihr 21-jähriger Bruder. Er fuhr in einem zweiten Fahrzeug hinterher.
Ein folgenreicher Irrtum
Die Geschwister beriefen sich gegenüber den Beamten darauf, dass sie im Internet gelesen hätten, dass man ein unversichertes Fahrzeug von der Werkstatt nach Hause fahren dürfe.
Die Polizisten stellten jedoch klar, dass sich die Geschwister damit strafbar machten. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Weitere Angaben zu möglichen Strafen machte die Bundespolizei zunächst nicht.
Was beim Polizeilook erlaubt ist
Ein Auto im Polizeilook ist nicht automatisch verboten. Das Design von Polizeifahrzeugen ist grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Dennoch gibt es klare Grenzen. Reflektierende Folien, Leuchtstreifen, Blaulicht oder Hoheitszeichen sollten private Fahrzeuge nicht tragen. Solche Merkmale sind der echten Polizei vorbehalten oder können im Straßenverkehr unzulässig sein.
Auch beim Schriftzug wird es heikel. Der Begriff „Polizei“ sollte auf privaten Fahrzeugen nicht verwendet werden. Anders kann es bei erkennbar abgewandelten Begriffen wie „Police“, „Pozilei“ oder „Politur“ aussehen. Entscheidend bleibt aber der Gesamteindruck des Fahrzeugs.
Wann Strafen drohen können
Wer mit einem privaten Auto den Eindruck erweckt, ein echtes Einsatzfahrzeug zu fahren, riskiert Ärger. Je nach Fall kann der Vorwurf der Amtsanmaßung im Raum stehen. Dafür sind Geldstrafen möglich, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen.
Wer sein Auto auffällig umbauen oder folieren lassen will, sollte deshalb vorher Fachleute fragen. Überwachungsorganisationen wie TÜV oder Dekra können einschätzen, ob ein Umbau zulässig ist.
