August 5, 2026 2:20 p.m. CEST

Urlaub mit Camper oder Wohnmobil

In Südtirol drohen jetzt harte Strafen


Aktualisiert am 05.08.2026 – 12:39 UhrLesedauer: 2 Min.

Parken oder Campen: Wer Dachzelt, Stühle oder Markise nutzt, kann außerhalb offizieller Plätze schnell Ärger bekommen. (Quelle: IMAGO/Martin Bäuml)

Wer mit Camper, Van oder Dachzelt unterwegs ist, bewegt sich oft in einer Grauzone. Doch genau dort kann es teuer werden – vor allem, wenn aus Parken plötzlich Campen wird.

Viele Camper glauben, sie würden nur parken. Wer jedoch im Fahrzeug übernachtet oder das Dachzelt aufklappt, gilt in Italien als Wildcamper.

Ein aktueller Fall aus Südtirol zeigt, wie ernst die Behörden das nehmen. Im Rahmen einer landesweiten Aktion haben Forstkorps, Ortspolizei und Gemeinden 21 Strafen gegen Wildcamper verhängt. Weitere Kontrollen sollen folgen.

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Wo Camper besonders vorsichtig sein sollten

In Italien ist das freie Campen außerhalb offizieller Plätze grundsätzlich verboten. Tabu ist es an sensiblen Orten:

  • in Schutzgebieten, etwa Nationalparks oder Naturreservaten,
  • an Stränden, Küsten und anderen sensiblen Uferbereichen,
  • auf öffentlichen Flächen, darunter Parkplätze, Straßenränder und Plätze innerhalb von Ortschaften,
  • im Umfeld von historischen Gebäuden, Kirchen und stark besuchten Sehenswürdigkeiten,
  • auf landwirtschaftlichen Flächen oder anderem Privatgrund ohne Zustimmung der Eigentümer.

Für Südtirol heißt das vor allem: Wer in Schutzgebieten, auf öffentlichen Flächen oder auf Privatgrund ohne Zustimmung übernachtet, riskiert Ärger. Sicher sind ausgewiesene Campingplätze, Wohnmobilstellplätze oder private Stellplätze mit Erlaubnis.

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Parken ist nicht Campen

Wichtig ist der Unterschied zwischen Parken und Campen. Ein Fahrzeug abzustellen, ist nicht automatisch Wildcampen. Wer jedoch Stühle und einen Tisch aufbaut, eine Markise ausklappt, kocht oder ein Dachzelt nutzt, zeigt Campingverhalten. Genau das kann außerhalb offizieller Campingplätze problematisch werden.

Die Kontrollen sollen ein Signal an die Urlauber sein, betont Landesrat Luis Walcher. Südtirol wolle nicht erst reagieren, wenn sich die Lage weiter verschärft.

Italien kennt keine Ausnahmen

Selbst bei kurzfristiger Fahruntüchtigkeit, etwa wegen zu viel Wein, gibt es keine Ausnahme. Wer im Camper schläft, betreibt gemäß den lokalen Verordnungen Wildcamping. In der Praxis hängt das Risiko einer Strafe jedoch stark vom Verhalten der Camper und der jeweiligen Behörde ab.

Viele Gemeinden drängen auf ein abgestimmtes Vorgehen. Laut Gemeindeverbandspräsident Dominik Oberstaller leiden Natur und Infrastruktur immer stärker unter illegalem Camping. Zudem komme es zu Konflikten mit Anwohnern.

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