„Demokratie bedroht“
SPD-Fraktionsspitzen fordern Prüfung von AfD-Verbot
29.09.2026 – 16:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Während die AfD in Sachsen-Anhalt bald regieren könnte, fordert die SPD, ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft vorzubereiten. Aus Sicht der Fraktionsspitzen soll das nun zügig angepackt werden.
Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot schwelt seit Monaten, nun könnte sie erneut Fahrt aufnehmen. Die Fraktionsspitzen der SPD in Bund, Ländern und Europaparlament haben am Dienstag in einer Erklärung gefordert, ein sogenanntes Prüfverfahren zu einem AfD-Verbot einzuleiten. „Die Demokratie ist durch sie von innen heraus bedroht“, schreiben die Fraktionsvorsitzenden darin. Das Papier wurde zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz in Bremen veröffentlicht.
Die AfD sei eine rechtsextreme Partei und greife die freie Gesellschaft systematisch an, heißt es in dem Beschluss. Sie normalisiere Rassismus, mache demokratische Institutionen verächtlich und wolle die demokratische Grundordnung von innen heraus beseitigen.
Hohe rechtliche Hürden
Einem Parteiverbot stehen in Deutschland hohe rechtliche Hürden entgegen. Um genügend Beweise für die angenommene Verfassungsfeindlichkeit der AfD vorzubereiten, soll nach dem Willen der SPD-Spitzen noch in diesem Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden. „Die Vorbereitung eines Prüfverfahrens ist eine rechtliche Notwendigkeit, die der Schutz unserer Verfassung gebietet. Dies sehen wir als unsere demokratische Pflicht an“, schreiben sie.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte bei seinem Besuch in Bremen, eine solche Prüfung sei wichtig. Denn jede liberale Demokratie sei angreifbar und auch von innen zerstörbar.
Ein Weg, beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren zu beantragen, geht über den Bundesrat. Dort müsste sich eine Mehrheit für einen solchen Antrag finden. In der Länderkammer ist eine solche Mehrheit bei 35 von 69 Stimmen erreicht. Große Länder wie NRW verfügen über sechs Stimmen, kleine wie das Saarland über drei. Die SPD setzt daher vor allem auf NRW und Baden-Württemberg. Die dortigen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) und Cem Özdemir (Grüne) hatten sich bereits offen für ein solches Prüfverfahren gezeigt. Wüst hatte sich kürzlich für eine „ergebnisoffene“ Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgesprochen.
Selbst wenn der Bundesrat einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen sollte, heißt das noch nicht, dass die Verfassungsrichter der Einschätzung der Länderkammer folgen werden. Die Prüfung eines AfD-Verbots dürfte Jahre dauern.
