November 3, 2026 2:57 p.m. CET

Rente, Pflege, Krankenkasse

Studie: Sozialabgaben könnten auf knapp 52 Prozent steigen


03.11.2026 – 12:30 UhrLesedauer: 4 Min.

Älteres Paar rechnet: Die Reformen bremsen den Anstieg der Sozialbeiträge laut einer Studie kaum.

Älteres Paar rechnet (Symbolbild): Die Reformen bremsen den Anstieg der Sozialbeiträge laut einer Studie kaum. (Quelle: Daniel de la Hoz/getty-images-bilder)

Über 50 Prozent Sozialabgaben bis 2035? Eine arbeitgebernahe Studie sieht kaum Entlastung durch die Reformen. Doch eine positive Folge ist gar nicht eingerechnet.

Beschäftigten und Arbeitgebern drohen deutlich steigende Sozialabgaben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Projektion des Forschungsinstituts IGES. Derzeit fließen 42,8 Prozent des Bruttolohns in die Sozialversicherung, also in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Den größten Teil davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Um die Kassen ohne weitere Reformen zu finanzieren, wären bis 2035 rechnerisch 48,8 Prozent nötig. Entwickeln sich Beschäftigung und Löhne ungünstig, wären es 51,6 Prozent. Die 50-Prozent-Marke wäre dann schon 2033 überschritten.

Mehr als zwei Drittel des Anstiegs entfallen der Studie zufolge auf die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Die geplanten Reformen in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bremsen den Anstieg demnach nur um rund ein Fünftel.

Wer hinter der Studie steht

Auftraggeber ist die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), eine Lobbyorganisation, die von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert wird und sich seit Jahren für niedrigere Lohnnebenkosten einsetzt. Steigende Sozialbeiträge verteuern die Arbeit für Unternehmen. Welche Szenarien errechnet und wie die Ergebnisse dargestellt werden, sollte man daher vor diesem Hintergrund einordnen.

Wichtig für die Einordnung: Das IGES-Institut weist sogenannte ausgabendeckende Beitragssätze aus. Sie zeigen, wie hoch die Beiträge sein müssten, damit die Kassen nach Abzug der Bundeszuschüsse ohne Rücklagen und Darlehen auskommen. Eine Prognose der tatsächlichen Beitragssätze ist das nicht. Diese legt die Politik fest. Sie kann Lücken etwa mit höheren Steuerzuschüssen schließen. Die Belastung verschwindet dadurch nicht, sie verlagert sich aber von den Beitragszahlern auf die Steuerzahler.

Der Ausgangswert von 42,8 Prozent beruht dagegen überwiegend auf den Beitragssätzen, die 2026 tatsächlich erhoben werden. Diese sind teils künstlich niedrig. Die Rentenversicherung zehrt derzeit ihre Rücklagen auf. Laut Studie lasten auf der Krankenversicherung Darlehen und Schulden von knapp sechs Milliarden Euro, auf der Pflegeversicherung von knapp fünf und auf der Arbeitslosenversicherung von rund zehn Milliarden Euro. Ein Teil des Anstiegs bis 2035 steckt also schon heute als verdeckte Finanzierungslücke im System.

Krankenkasse: Ruhe nur bis 2028

Für die gesetzliche Krankenversicherung hat der Bundestag im Juli das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschlossen. Die meisten Maßnahmen greifen ab Januar 2027. Kliniken und Ärzte bekommen geringere Vergütungszuwächse, Versicherte zahlen höhere Zuzahlungen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt einmalig um zusätzliche 300 Euro im Monat. Arbeitgeber zahlen für Minijobber mehr. Ab 2028 sollen bestimmte bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner einen eigenen Beitrag zahlen.

Laut IGES hält das Gesetz den Beitragssatz 2027 und 2028 bei 17,7 Prozent inklusive Zusatzbeitrag stabil. Das gelingt allerdings nur, wenn die Einsparungen tatsächlich in der angenommenen Höhe eintreten. Danach öffnet sich die Lücke wieder. Bis 2035 wären rechnerisch 18,8 Prozent nötig, im ungünstigen Fall mehr als 20 Prozent.

Pflege: Entlastung mit Ablaufdatum

Ähnlich sieht es in der Pflegeversicherung aus. Das Bundeskabinett hat Ende September das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen, über das der Bundestag noch beraten muss. Kinderlose sollen ab 2027 einen höheren Zuschlag zahlen, nämlich 0,9 statt 0,6 Prozent. Auch hier zahlen Gutverdiener künftig mehr, und für mitversicherte Ehepartner ist ab 2028 ein Zuschlag geplant. Zugleich wird der Zugang zu den unteren Pflegegraden enger gefasst. Wer bereits eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad.

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