Kläger erzielt Erfolg
Brandrisiko bei Elektroauto: Gericht erlaubt Rückgabe
24.08.2026 – 13:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Mercedes ruft Tausende EQA und EQB wegen des Risikos eines Batteriebrands zurück. Ein Käufer wollte die damit verbundenen Einschränkungen nicht hinnehmen – und bekam Recht.
Eine Garage schützt ein Auto vor Regen, Hagel und anderen Wettereinflüssen. Besitzer bestimmter Mercedes EQA und EQB sollen derzeit trotzdem auf diesen Schutz verzichten: Der Hersteller weist sie an, ihre Fahrzeuge bis auf Weiteres ausschließlich im Freien abzustellen. Auch beim Laden müssen sie sich einschränken.
Hintergrund ist ein Problem mit der Hochvoltbatterie, das Mercedes schon länger beschäftigt. Nachdem zunächst ein Software-Update Abhilfe schaffen sollte, ist inzwischen ein Austausch der Batterie vorgesehen. Für einen EQA-Besitzer gingen die Einschränkungen jedoch zu weit. Der Streit darüber landete vor dem Landgericht Stuttgart – mit Folgen für Mercedes.
Das Landgericht verurteilte Mercedes am 30. Juli 2026 zur Rückabwicklung des EQA 250+ (Az. 53 O 27/26). Das geht aus einer Mitteilung der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hervor, die den Kläger in dem Verfahren vertrat.
Erst Software-Update, dann Batterietausch
Das betroffene Auto war bereits im Februar 2025 Teil eines Rückrufs. Ursache war ein mögliches Kurzschlussrisiko innerhalb der Hochvoltbatterie, das einen Brand auslösen kann. Nach Angaben des ADAC sind weltweit 51.729 Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum von Februar 2021 bis Juli 2024 betroffen, davon 4.677 Fahrzeuge in Deutschland. Mercedes sah zunächst ein Software-Update für das Batteriemanagementsystem vor, das der Besitzer durchführen ließ.
Damit war das Problem jedoch nicht endgültig behoben. Im Februar 2026 folgte ein weiterer Rückruf. Nun sollte die Hochvoltbatterie vollständig ausgetauscht werden. Im März teilte Mercedes dem Besitzer nach Angaben seiner Kanzlei mit, dass die bisherigen Maßnahmen das Brandrisiko nicht vollständig beseitigt hätten.
Bis zum Austausch sollte er die Batterie deshalb nur noch bis maximal 80 Prozent laden und den EQA ausschließlich im Freien abstellen. Die benötigten Ersatzteile standen zu diesem Zeitpunkt laut Kanzlei noch nicht zur Verfügung.
Warum das Gericht die Rückabwicklung zuließ
Der Kläger hatte Mercedes bereits nach dem ersten Rückruf unter Fristsetzung zur Beseitigung der von ihm beanstandeten Mängel aufgefordert und anschließend den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Mercedes lehnte diesen ab. Doch der zweite Rückruf führte zu einer neuen Einschätzung:
Für die Entscheidung des Landgerichts waren nach Darstellung der Klägerkanzlei die Einschränkungen bei der Nutzung des Autos entscheidend. Demnach muss es nicht erst tatsächlich zu einem Batteriebrand kommen. Auch müsse der Besitzer nicht nachweisen, dass gerade die Batterie seines Fahrzeugs einen Kurzschluss erleiden werde.
Der Kläger hatte seinen EQA 250+ im Jahr 2023 für 58.745,06 Euro gekauft. Davon zahlte er 13.000 Euro selbst, die restlichen 45.745,06 Euro finanzierte er über die Mercedes-Benz Bank. Einschließlich der Finanzierungskosten belief sich der vorgesehene Bruttodarlehensbetrag laut Kanzlei auf 51.712,91 Euro. Mercedes muss dem Kläger nach Angaben der Kanzlei nun 23.797,17 Euro zahlen, wobei davon noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Zusätzlich muss der Hersteller ihn von seinen noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank freistellen.














