Oktober 28, 2026 9:22 p.m. CET

Landgericht Köln

Polizisten verprügeln Mann bei Einsatz – Bewährungsstrafen

28.10.2026 – 18:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Landgericht Köln: Zwei Polizisten wurden zu Befwährungsstrafen verurteilt. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)

Kurz vor Weihnachten 2024 verprügelten Polizeibeamte einen Mann ohne Grund, wie ein Video des Vorfalls zeigte. Warum das Gericht eine milde Strafe aussprach.

Zwei Polizisten sind am Landgericht Köln wegen eines gewalttätigen Einsatzes gegen einen 42-Jährigen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Beamten hatten den stark alkoholisierten Mann kurz vor Weihnachten 2024 in Bergheim bei Köln ohne rechtliche Grundlage geschlagen. Ein Handyvideo dokumentierte den Vorfall.

Das Kölner Gericht verurteilte einen 40 Jahre alten Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Sein 29-jähriger Kollege erhielt zehn Monate auf Bewährung – wegen Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger. Vom Vorwurf der Freiheitsberaubung wurden beide freigesprochen.

Handyvideo zeigt gewaltsamen Polizeieinsatz

Auslöser des Einsatzes war ein Streit zwischen dem 42-Jährigen und seiner Ehefrau. Der Mann hatte anschließend stark alkoholisiert vor einem Mehrfamilienhaus in Bergheim randaliert. Als die Polizei eintraf, regte er sich über die Beamten auf. Die Situation eskalierte.

Der 29-jährige Polizist setzte Reizgas und einen Schlagstock gegen den Mann ein. Nach Überzeugung des Gerichts gab es dafür keinen rechtfertigenden Anlass. „Die Eskalation geht hier klar von Ihnen aus“, sagte ein Richter mit Blick auf das Handyvideo zu dem Angeklagten. Einen Angriff des 42-Jährigen habe das Gericht nicht erkennen können.

Auch der 40-jährige Beamte wandte nach Auffassung der Richter ungerechtfertigte Gewalt an. Er schlug dem Mann zweimal mit einem Reizstoffgerät auf den Kopf. Dabei explodierte das Gerät.

Das Video verbreitete sich wenige Tage nach dem Einsatz in sozialen Netzwerken und spielte im Prozess am Landgericht Köln eine zentrale Rolle.

Polizist soll Einsatz nachträglich gerechtfertigt haben

Besonders schwer wog für das Gericht das Verhalten des jüngeren Polizisten nach dem Einsatz. Der 29-Jährige hatte auf der Wache eine Anzeige gegen den 42-Jährigen gefertigt und den Vorfall dabei nach Überzeugung der Richter wahrheitswidrig als Widerstand gegen Polizeibeamte dargestellt.

Das Gericht wertete dies als Verfolgung Unschuldiger. Der Behauptung des Angeklagten, er habe die Anzeige nach bestem Gewissen geschrieben, schenkte es keinen Glauben. Vielmehr habe der Beamte versucht, den aus dem Ruder gelaufenen Einsatz nachträglich zu rechtfertigen.

Warum das Kölner Gericht Bewährungsstrafen verhängte

Bei der Strafzumessung berücksichtigten die Richter unter anderem die Belastung der Beamten durch die Explosion des Reizstoffgeräts. Auch die öffentliche Kritik nach der Verbreitung des Videos wertete das Gericht strafmildernd.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte im Januar eine umfassende Prüfung angekündigt. Polizeibeamte, die unverhältnismäßige Gewalt anwendeten, müssten mit strafrechtlichen und dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, hatte er erklärt.

Für die beiden derzeit suspendierten Polizisten führen die Urteile nicht automatisch zur Entfernung aus dem Dienst. Diese erfolgt bei einer vorsätzlichen Straftat grundsätzlich erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Ein Disziplinarverfahren mit weiteren Konsequenzen ist jedoch weiterhin möglich.

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