Nicht der erste Fall
1.400 Euro für Hornissennest: Polizei warnt vor unseriösen Notdiensten
Aktualisiert am 31.08.2026 – 18:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Seniorin aus Aachen soll für die Entfernung eines Hornissennests 1.400 Euro bezahlt haben. Die Polizei kennt solche Fälle.
Ein Hornissennest am Haus wird für eine Seniorin aus Aachen-Schmithof offenbar zu einer kostspieligen Angelegenheit. Für dessen Entfernung soll sie 1.400 Euro an einen vermeintlichen Schädlingsbekämpfer gezahlt haben. Eine Rechnung erhielt sie nicht. Über den Fall hatte zunächst die „Aachener Zeitung“ berichtet.
Demnach hatte die Frau im Internet nach Hilfe gesucht und war auf einen Anbieter gestoßen, der bei einer Google-Suche bei Hornissennestern in Aachen weit oben angezeigt wurde. Die Internetseite warb unter anderem mit einem Festpreis, kostenloser Anfahrt und einem Rund-um-die-Uhr-Service.
Recherchen der Zeitung weckten jedoch Zweifel an der Seriosität des Anbieters. So soll sich der im Impressum angegebene Firmensitz an einer Straße in München befinden, die dort gar nicht existiert. Auch ein auf der Internetseite verwendetes Foto tauchte demnach auf anderen dubios wirkenden Seiten unter einem anderen Namen auf.
Polizei Aachen: Acht Wucher-Anzeigen seit Jahresbeginn
Die Polizei Aachen bestätigte auf Anfrage der Aachener Redaktion von t-online, dass der Fall zur Anzeige gebracht wurde. Zudem seien den Ermittlern weitere Fälle dieser Art bekannt.
Von Anfang Januar bis zum 28. August seien im Zuständigkeitsbereich der Polizei Aachen, der die Stadt Aachen und die Städteregion umfasst, acht Sachverhalte wegen des Verdachts auf Wucher nach Paragraf 291 Strafgesetzbuch angezeigt worden, teilte ein Polizeisprecher t-online mit.
Dabei beschränkt sich das Problem offenbar nicht auf Schädlingsbekämpfer. Nach Angaben der Aachener Polizei betreffen die angezeigten Fälle auch Notdienste wie Schlüsseldienste oder Firmen zur Beseitigung von Wasserschäden.
Vorsicht bei vermeintlichen Schädlingsbekämpfern
Der Fall zeigt, warum bei der Suche nach einem kurzfristig verfügbaren Kammerjäger Vorsicht geboten ist. Eine prominente Platzierung in einer Suchmaschine ist für sich genommen kein Beleg dafür, dass tatsächlich ein seriöser Betrieb aus der Region hinter einem Angebot steckt.
Verbraucher sollten deshalb vor einer Beauftragung insbesondere Firmennamen, Anschrift und Impressum prüfen und sich die Kosten möglichst vor Beginn der Arbeiten nennen lassen. Misstrauisch machen sollten unklare Firmenangaben oder ein Anbieter, der nach getaner Arbeit auf eine sofortige hohe Zahlung drängt und keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt.
Wer Zweifel hat, sollte sich zudem nicht unter Druck setzen lassen und im Zweifelsfall Angehörige oder andere Personen hinzuziehen. Bei einem konkreten Verdacht auf eine Straftat kann die Polizei verständigt werden.














