„Unzumutbare Geruchsbelästigung“
SPD-Politiker kritisiert Gestank im U-Bahnhof Zoo – BVG stellt nichts fest
13.10.2026 – 14:45 UhrLesedauer: 2 Min.
Der SPD-Abgeordnete Reinhard Naumann rügt, der Geruch der Imbissstände störe „zahlreiche Fahrgäste“. Die BVG sieht aber „keine Auffälligkeiten“.
Dreck, Müll, Gestank, Ratten: Berlin hat eine ganze Reihe unschöner Seiten. Am U-Bahnhof Zoologischer Garten ärgert die Fahrgäste vor allem der Geruch nach Frittenfett – so sagt es zumindest der SPD-Abgeordnete Reinhard Naumann. In einer Schriftlichen Anfrage an den Berliner Senat rügt der Politiker eine „unzumutbare Geruchsbelästigung“ durch Imbisse im oberen Bereich des U-Bahnhofs.
Naumann hatte seine Anfrage am 10. September gestellt. Er wollte wissen, wer die Emissionen genehmigt hat, wie solche Belästigungen vermieden werden sollen und welche Kontrollen es gibt.
BVG: „Können Bewertung der Situation nicht bestätigen“
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sehen nach Angaben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt allerdings „keine Auffälligkeiten im Hinblick auf eine mögliche Geruchsbelästigung“. Die Anlage sei am 17. September 2026 kurzfristig überprüft worden.
„Die BVG kann die in der Frage vorgenommene Bewertung der konkreten Situation nicht bestätigen“, heißt es in der Antwort. Hinweise von Fahrgästen auf eine als störend empfundene Geruchsentwicklung nehme sie aber ernst.
Die BVG führt weiter aus, die am Standort installierten Anlagen entsprächen dem Stand der Technik. Es handle sich um Fettabluftanlagen mit integrierten Aktivkohlefiltern, wie sie in allen U-Bahnhöfen sowie in Bahnhöfen der S-Bahn und der Deutschen Bahn eingesetzt würden.
BVG will Situation weiter beobachten
Die Wartung und regelmäßige Überprüfung der Abluftanlage veranlasst laut BVG die Urbanis GmbH. Es bestehe ein Wartungsvertrag mit einem qualifizierten Fachunternehmen. Zusätzlich kontrolliere der zuständige Bezirksschornsteinfeger die Anlage jährlich, vor allem auf ordnungsgemäße Funktion und Einhaltung brandschutzrechtlicher Anforderungen. Die letzte reguläre Prüfung sei am 2. September 2026 erfolgt. Bei der zusätzlich angeordneten Überprüfung am 17. September seien keine Mängel festgestellt worden.
Zur Frage nach der Genehmigung verweist die BVG auf die Urbanis GmbH, die für die Vermietung der Gewerbeflächen in den U-Bahnhöfen zuständig sei. Die Mieter würden nach wirtschaftlichen und konzeptionellen Kriterien ausgewählt. Eine Genehmigung von Geruchsemissionen in dem in der Frage beschriebenen Umfang sei damit nicht verbunden.
Die BVG will die Situation nach eigenen Angaben weiter beobachten. In den kommenden Wochen sei eine erneute Kontrolle vorgesehen.















