Oktoberfest-Zoff
Gerichtsbeschluss: Vergabe der Wiesn-Zelte war rechtmäßig
Aktualisiert am 16.10.2026 – 11:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein abgewiesener Wirt geht gegen die Vergabe zweier großer Oktoberfest-Zelte vor. Er fordert eine europaweite Ausschreibung. Nun gibt es eine Entscheidung.
Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist dem Bayerischen Obersten Landesgericht zufolge rechtmäßig gewesen. Das wurde am Freitagmorgen mitgeteilt. Der Beschluss des Obersten Landesgerichtes ist rechtskräftig. Der Kläger könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Anlass war Anlass das Vorgehen des Wirts Alexander Egger, der bei den großen Zelten nicht zum Zug kam. Er zweifelte die rechtmäßige Vergabe an und pochte auf eine Überprüfung. Sein Ziel: eine europaweite Ausschreibung der lukrativen Zelte.
Der Streit hatte in der bayerischen Landeshauptstadt monatelang für heftigen Wirbel gesorgt. . Konkret ging es dabei um die Schottenhamel-Festhalle, in dem traditionell das Stadtoberhaupt das erste Bierfass ansticht, sowie um das Paulaner-Festzelt. Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sprach laut Mitteilung am Freitag nach Verkündigung des Urteils von einem guten Tag für die Wiesn und für München. Auch Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) zeigte sich erleichtert: „Unser Auswahlverfahren hat sich bewährt, es ist transparent und fair.“
Monatelange Hängepartie zu Oktoberfestzelten
Weil der Antrag vor der Wiesn vom Gericht nicht mehr abschließend entschieden wurde, kam es zu einer Hängepartie. Erst kurz vor knapp wurde klar, dass auch die beiden betroffenen Großzelte mit dem Aufbau beginnen können. Nun folgte die finale Entscheidung. Juristisch ging es dabei um die nach Aussage des Senats hochkomplexe Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt oder nicht.
Bislang ist es so, dass 7 der 14 großen Festzelte traditionell den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere Schützenvereinigungen. Sie schlagen jeweils „ihren“ Wirt oder „ihre“ Wirtin vor. Um die fünf weiteren großen Zelte bewerben sich die Interessenten direkt beim Veranstalter, der Stadt München. Diese vergibt nach einem Kriterienkatalog in 13 Kategorien Punkte, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung oder technischem Standard. Am Ende stimmt noch der Stadtrat der Auswahl zu.















