Wahlkampf in Berlin
Immobilienkonzerne enteignen? Die 46-Milliarden-Euro-Frage
20.08.2026 – 12:39 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Linke will bei einem Wahlkampfsieg in Berlin auf die Enteignung großer Immobilienkonzerne pochen. Geht das überhaupt? Und was würde es kosten? Ein Faktencheck.
Linken-Chefin Ines Schwerdtner hält an der Enteignung von Wohnkonzernen fest. „Das kostet Geld, aber das müssen wir uns leisten können“, sagte Schwerdtner am Dienstag in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv. „Wohnen ist ein Menschenrecht. Und gerade hier in Berlin ist der Mietmangel so unendlich groß, dass wir da dringend etwas tun müssen.“
Schon seit Jahren läuft in der Hauptstadt eine Debatte um die Wohnungspolitik, die sich im Wesentlichen um die Frage nach einer möglichen Enteignung von großen Immobilienfirmen dreht. 2021 hatte es dazu einen Volksentscheid gegeben, bei dem die Mehrheit der Berliner und Berlinerinnen eine Enteignung gefordert hatte. Umgesetzt wurde dies bisher nicht – der Entscheid war auch nicht rechtlich bindend.
Die Linke macht diesen Programmpunkt nun zu einer Bedingung für jede Koalition nach der Wahl des Abgeordnetenhauses am 20. September. Die SPD als möglicher Koalitionspartner lehnt dies bislang ab. Die Bundesregierung hat ihrerseits ein Gesetz angekündigt, um den Ländern Enteignungen zu verbieten.
Was aber, wenn die Linke mit ihrem Vorstoß doch durchkommt? Würden Mieten in Berlin dann wirklich sinken – und wem würde das helfen? Diese Fragen beantwortet dieser Faktencheck.
Ist eine Enteignung überhaupt erlaubt?
Eine Enteignung ist laut Grundgesetz erlaubt. Dazu heißt es in Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.“
Und weiter heißt es in Artikel 15: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Sowohl die Enteignung als auch die Vergesellschaftung sind damit unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung?
Enteignung bedeutet, dass der Staat privates Eigentum an sich nimmt. Das ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Enteignung dem Schutz oder dem Wohle der Allgemeinheit dient. Der Staat muss den Eigentümer dann aber entschädigen. Würde man also beispielsweise die Vonovia enteignen, müsste das Land Berlin dem Konzern einen Entschädigungsbetrag zahlen.
Wie hoch dieser ausfallen müsste, darüber wird viel gestritten. Eine Expertenkommission, die das Land Berlin nach dem Volksentscheid beauftragt hatte, kam 2023 zu dem Schluss, dass die Entschädigung dann so hoch ausfallen müsste, dass sie dem Verkehrswert der Wohnungen entspricht. „Denn wenn Eigentum durch Enteignung entzogen wird, ist rechtlich grundsätzlich das Interesse anzuerkennen, sich einen vergleichbaren Gegenstand als Ersatz zu beschaffen“, heißt es in dem Papier.
Die Linke fordert eigentlich keine Enteignung im eigentlichen Sinne, sondern schreibt in ihrem Wahlprogramm von Vergesellschaftung. Das ist auch ein rechtlicher Unterschied. Bei der Vergesellschaftung wird zwar ebenfalls privates Eigentum staatlich entzogen, es braucht dafür aber keine am Gemeinwohl orientierte Begründung. Deshalb könne es, so schrieben es die Experten 2023, auch eine Übernahme von Eigentum ohne Entschädigung oder nur zu einem sehr geringen Betrag geben. Ob das einer Prüfung durch das Verfassungsgericht standhalten würde, ist jedoch unklar. Wahrscheinlich würden die Betroffenen, in diesem Fall die Vonovia, vor Gericht ziehen. Auch das könnte für das Land Berlin teuer werden.














