Richter sieht Mord als erwiesen an
Kind stirbt beim Zahnarzt – hartes Urteil
01.10.2026 – 20:05 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein kleines Mädchen hat Angst vor dem Bohrer, daher bekommt es beim Zahnarzt eine Narkose. Die Vierjährige stirbt – und das Gericht sagt: Das war Mord.
Nach dem Tod eines kleinen Mädchens beim Zahnarzt hat das Frankfurter Landgericht einen Narkosearzt wegen Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah als Mordmerkmal die sogenannte Verdeckungsabsicht als gegeben an: Hätte der Arzt seine vorhergehenden Fehler nicht vertuschen wollen, würde die kleine Emilia wohl noch leben.
Das Kind war im September 2021 in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Taunus behandelt worden. Weil die Vierjährige Angst vor dem Bohrer hatte, bekam sie eine Narkose.
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Dafür zuständig war der auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisierte Gerald W. Doch an jenem Tag benutzte der Anästhesist verunreinigtes Narkosemittel und beging nach Überzeugung des Gerichts zudem weitere eklatante Hygienefehler. Außerdem arbeitete er ohne eine vorgeschriebene Assistenzkraft.
Emilia stirbt beim Zahnarzt: Arzt beschwichtigt Mutter stundenlang
Vier Kinder erhielten Spritzen aus derselben Flasche Propofol. Alle erlitten in der Folge eine Blutvergiftung. Die kleine Emilia, die als letzte behandelt wurde, starb noch in der Praxis.
Als das Kind in einen kritischen Zustand geriet, rief der Arzt keinen Rettungswagen. Stattdessen behandelte er es selbst – und setzte den Notruf erst spät in der Nacht ab, als es bereits zu spät war. Zuvor soll er die Mutter und die Großmutter des vierjährigen Mädchens stundenlang beschwichtigt und immer wieder behauptet haben, eine Einweisung ins Krankenhaus sei nicht notwendig.
Richter fragt: „Was haben Sie denn zum Teufel gedacht?“
Auch die anderen drei Kinder schwebten nach der Narkose in Lebensgefahr. Doch trotz ihres schlechten Zustands schickte W. die drei nach Hause. Man müsse „nicht so eine große Welle machen“, sagte er am Tag nach Emilias Tod. Ein Junge und ein Mädchen überlebten nur knapp. Sie mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden.
Am Donnerstag wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten: „Was haben Sie denn zum Teufel gedacht?“, fragte er. Warum habe er als Arzt mit jahrzehntelanger Erfahrung keinen Krankenwagen geholt? Und warum habe er am Tag nach dem „schrecklichen Abend“ einfach in einer anderen Praxis weitergearbeitet?
Erste Verurteilung lautete auf Totschlag
Das Urteil vom Donnerstag ist bereits die zweite Verurteilung von Gerald W. in dem Fall. Bereits 2024 war er unter anderem wegen Totschlags von einer anderen Kammer des Frankfurter Landgerichts zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft war das allerdings nicht genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Dieser hob das erste Urteil auf und forderte eine genauere Prüfung der Frage, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe. Nach dem Mordurteil am Donnerstag sagte die Staatsanwältin nun: „Das war heute ein wichtiges und richtiges Urteil.“ Es ist noch nicht rechtskräftig.














