Strengere Regeln für Händler
Kassenbon soll ab 2028 digital werden
Aktualisiert am 23.09.2026 – 14:04 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Kassenbon, wie wir ihn kennen, hat ausgedient – zumindest auf Papier. Ein neuer Gesetzentwurf aus Berlin krempelt den Bezahlvorgang im Alltag gehörig um.
Wer einkaufen geht, soll künftig häufiger einen digitalen statt einen gedruckten Kassenbon bekommen. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschlossen, wie das Ministerium mitteilte. Nach diesem sollen Papierbelege von 2028 an grundsätzlich durch digitale Belege ersetzt werden.
„Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard“, teilte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit. Das bedeute weniger Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen, so der Minister.
Maßnahme gegen Steuerhinterziehung
Moderne Kassensysteme sind im Handel bereits weit verbreitet. Es gibt jedoch noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. Deren Umsätze sind laut Finanzministerium missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt.
Mit digitalen Kassen würden alle Umsätze erfasst, so Klingbeil. „Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“ Die Maßnahme sei Teil des Aktionsplans zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität.
100.000-Euro-Umsatz als Grenze
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 durch elektronische Systeme ersetzt werden müssen. Ausgenommen davon sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro haben.
Weitere Ausnahmen sollen nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Verordnung geregelt werden. Denkbar sei dies beispielsweise in der Landwirtschaft, etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern, so das Finanzministerium















