Rente ohne Finanzierungsplan
Im Nachbarland gibt es bald eine 13. Rente – und viel Streit
30.10.2026 – 11:21 UhrLesedauer: 3 Min.
Vor zwei Jahren haben die Schweizer und Schweizerinnen beschlossen, dass es einmal im Jahr eine doppelte Rentenauszahlung geben soll. Im Dezember ist es erstmals so weit.
Während in Deutschland die Rentenkasse vor großen finanziellen Herausforderungen steht und deshalb eine große Reform der Rente bevorstehen soll, scheint es im Nachbarland Schweiz ganz andere Probleme zu geben. Vor zwei Jahren, im März 2024, wurde in der Schweiz eine Volksabstimmung durchgeführt, ob alle Rentner und Rentnerinnen eine 13. Rente erhalten sollen – ähnlich wie das 13. Gehalt, das viele Arbeitnehmer bekommen.
Das Volk stimmte damals dafür: 58,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger befürworteten die Idee.

Das Schweizer Modell
Die Rente in der Schweiz basiert, genauso wie in Deutschland, auf dem Drei-Säulen-Modell. Allerdings gelten teils unterschiedliche Regeln: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die staatliche Säule, finanziert aus Beiträgen der Erwerbstätigen für die Pensionierten. Es gibt aber nicht eine AHV-Kasse, sondern verschiedene, aus denen sich die Versicherten eine aussuchen müssen. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG), Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils einen Betrag in eine kapitalgedeckte Anlage. Häufig ist die BVG verpflichtend. Gemeinsam mit der AHV soll die BVG 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens abdecken. Die dritte Säule ist die private Vorsorge, die zwar zum Teil staatlich gefördert wird, aber freiwillig ist.
Die 13. Rente kommt – aber es fehlt das Geld
In diesem Jahr, am 1. Dezember 2026, soll die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente (Alters- und Hinterlassenenversicherung) erfolgen. Aber auch wenn die Schweiz finanziell im Vergleich zu Deutschland gut aufgestellt ist – einfach zu finanzieren ist die Maßnahme nicht. Am 29. November soll das Volk sogar erneut darüber abstimmen – diesmal sollen sie bestimmen, wie die 13. Rente finanziert wird.
Die 13. Rente in der Schweiz entspricht einem Zwölftel der monatlich geleisteten Rente – aber ohne die Zuschläge wie etwa für Kindererziehung. Sie fällt also niedriger aus als die üblich gezahlte Rente. Wie die Auszahlung genau berechnet wird, entscheidet die jeweilige AHV-Kasse.
Doch um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, fehlt es eigentlich an Geld. Laut dem Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) kostet sie zunächst vier Milliarden Franken (ca. 4,3 Milliarden Euro) im Jahr, in Zukunft wird eher mit fünf Milliarden Franken (ca. 5,4 Milliarden Euro) gerechnet. Im Sommer 2026 hat das Schweizer Parlament deshalb vorgeschlagen, zur Finanzierung die Mehrwertsteuer ab 2028 von 8,1 auf 8,5 Prozent zu erhöhen.
Schweizer können ihre 13. Rente auch spenden
In der Direktdemokratie muss aber dazu erneut das Volk befragt werden. Und die Abstimmung kommt auch nicht zu knapp: Am 29. November und damit zwei Tage vor der ersten Auszahlung der 13. Rente sollen die Schweizerinnen und Schweizer entscheiden, ob die Pensionskassen überhaupt genug Geld haben, um sie langfristig zu finanzieren. Das Ergebnis dürfte knapp ausfallen: Umfragen zufolge sind 49 Prozent der Befragten gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer, 46 Prozent sind dafür. Fünf Prozent waren im Oktober noch unentschieden.
Es wird also gerade auch in der Schweiz ziemlich spannend, wenn es um die Rente geht – auch wenn der Totalumbau, der in Deutschland geplant ist, noch nicht auf dem Tisch liegt.
Wer die 13. AHV-Rente übrigens nicht braucht und auch nicht behalten will, kann sie an eine neu gegründete Stiftung spenden. Die Fondation Chance 13 fordert wohlhabende Rentner und Rentnerinnen dazu auf, auf ihre 13. Rente zu verzichten und für einen gemeinnützigen Zweck zu stiften.















