Immobilienfonds in der Krise
Volksbank muss wegen Falschberatung Schadenersatz zahlen
29.10.2026 – 16:46 UhrLesedauer: 3 Min.
Mehrere Urteile, eine ganze Branche unter Druck: Immer mehr Gerichte zweifeln an der Beratungspraxis rund um offene Immobilienfonds.
Neuer Sieg für Anleger im Streit um einen von Kursverlusten gebeutelten offenen Immobilienfonds: Die Volksbank Dresden-Bautzen soll einem Kunden mehr als 3.000 Euro Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zahlen. Das hat das Landgericht Dresden entschieden – bereits das vierte Urteil zugunsten von Bankkunden im Streit um den Vertrieb des Fonds UniImmo Wohnen ZBI durch Volks- und Raiffeisenbanken. Darüber berichtet das Themenportal „ihre-vorsorge.de“.
Die Entscheidung trifft eine Branche, die gerade unter Druck steht: Seit der Immobilienmarkt schwächelt, sind viele offene Immobilienfonds in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Erst am 27. Oktober 2026 hat die DWS Grundbesitz die Rücknahme von Anteilen ihres Fonds „Grundbesitz Europa“ eingeschränkt. Die Kursverluste offener Immobilienfonds summieren sich mittlerweile auf mehrere Milliarden Euro.
Der aktuelle Fall
Ein Ehepaar kaufte im März 2018 auf Empfehlung einer Bankberaterin Anteile am UniImmo Wohnen ZBI, über Sparraten insgesamt für 14.000 Euro. Nach der Kündigung im März 2024 sank der Anteilspreis im Juni 2024 um rund 17 Prozent. Wegen der Rückgabefrist wurde die Kündigung erst im Dezember 2025 wirksam – der Verkaufserlös betrug dann nur noch rund 10.777 Euro.
- Milliardenabflüsse und Zwangsverkäufe: Die gefährliche Lage der DWS-Fonds
Das Landgericht Dresden sprach dem Kläger die Differenz zu den eingezahlten 14.000 Euro zu: rund 3.223 Euro Schadenersatz. Entgangenen Gewinn erkannten die Richter mangels Nachweis nicht an.
Gericht sagt: Produktblatt reicht nicht aus
Die Einstufung des Fonds als risikoarm hielten die Richter für vertretbar. Die Bank habe aber nicht nachweisen können, konkret genug über die Risiken aufgeklärt zu haben: über Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist, über mögliche Wertverluste während dieser Frist und über eine mögliche Aussetzung der Rücknahme.
Ein bloßer Verweis auf das Produktinformationsblatt reicht laut Gericht nicht – entscheidend ist, ob die Unterlagen rechtzeitig übergeben wurden und Rückfragen möglich waren. Selbst die Bankkaufmann-Ausbildung des Klägers entlastete die Bank nicht. Das Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) ist noch nicht rechtskräftig.
Die Klagen und wie es weitergeht
Die Klägeranwälte sprechen von einem „Meilenstein für den Anlegerschutz“: Erstmals habe ein Gericht mehrere Aufklärungspflichtverletzungen festgestellt, die nicht auf Besonderheiten des Einzelfalls beruhen. Ähnliche Urteile gegen die Volksbank Böblingen und die Volksbank Baumberge liegen bereits vor, beide Banken sind in Berufung.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth beanstandete zudem die Risikoeinstufung solcher offenen Immobilienfonds grundsätzlich, diesen Fall soll nun der Europäische Gerichtshof klären. Zusätzlich hat die Kanzlei TILP beim gleichen Landgericht – getrennt von der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – ein Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz angestoßen, das inzwischen für zulässig erklärt wurde.
Eine Branche in der Abwärtsspirale
Ursache ist die Zinswende: Offene Immobilienfonds brachten in der Nullzinsphase zwei bis drei Prozent Rendite, heute bieten Tagesgeld und Festgeld drei bis über vier Prozent – während Homeoffice und hohe Zinsen den Gewerbeimmobilienmarkt belasten. Allein der DWS-Fonds „Grundbesitz Europa“ verlor im September 2026 über sieben Prozent seines Anteilswerts.














