Reform im Bundestag
Wird der Führerschein günstiger?
Aktualisiert am 05.11.2026 – 11:03 UhrLesedauer: 4 Min.
Im Bundestag geht es um eine Modernisierung der Fahrschulausbildung. Der Führerschein soll bezahlbarer werden. Der Bundesrat ist aber noch am Zug.
Digitaler, einfacher, schneller – und bezahlbarer: Das sind die Ziele einer Führerschein-Reform. Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über Gesetzesänderungen ab, als ersten Teil eines Reformpakets. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen – ebenso dem zweiten Teil des Pakets. Dabei geht es um eine Verordnung.
Was sind Kernpunkte der Reform?
In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, CSU und SPD, die Fahrausbildung zu reformieren, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu machen. Die Reform sieht mehr Digitalisierung vor, weniger Bürokratie und mehr Transparenz. Die Verkehrssicherheit solle oberstes Gebot bleiben, so das Bundesverkehrsministerium.
Geändert werden sollen vor allem das Straßenverkehrsgesetz und das Fahrlehrergesetz. In einem weiteren Schritt ist eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Modernisierung der Fahrschulausbildung geplant – dieser muss der Bundesrat zustimmen. In der Verordnung sind Änderungen zu Sonderfahrten sowie theoretischen und praktischen Prüfungen vorgesehen. „Das Kostensenkungspotential für jährlich 800.000 Fahrschüler hängt maßgeblich davon ab, wie die Länder die Verordnung jetzt im Bundesrat weiterentwickeln“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Rehbaum.
Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Damit sollen Fahrschulen eine Übergangsfrist erhalten, um sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. Bei der Vorstellung der Pläne hieß es noch, die Regelungen sollten Anfang 2027 in Kraft treten.
Das sind Kernpunkte des Reformpakets:
- Digitaler Unterricht statt Präsenzpflicht: Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen sich künftig aussuchen dürfen, ob sie ihr Wissen per App zu Hause, hybrid in einer Fahrschule oder wie bisher in Präsenz absolvieren möchten. Das soll in Fahrschulen Kosten für Unterrichtsräume senken und Zeit für Fahrschüler sparen.
- Weniger Bürokratie: Viele Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Fahrschulen sollen wegfallen.
- Theoretische Prüfung: Die Verordnung sieht vor, dass der Fragenkatalog deutlich verringert werden.
- Weniger Sonderfahrten: Beim Pkw-Führerschein sind bisher insgesamt zwölf Sonderfahrten je 45 Minuten vorgeschrieben – Überland, Autobahn und Nachtfahrt. Künftig soll es keine starren Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Wie viele Stunden erforderlich sind, soll von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen.

- Praktische Fahrprüfung: Bei der Pkw-Klasse B beträgt die Fahrzeit aktuell 30 Minuten und die Prüfungsdauer 55 Minuten – Ein- und Ausparken etwa gehören nicht zur Fahrzeit. Die Fahrzeit soll nun auf das EU-Mindestmaß verringert werden, um laut Verkehrsministerium mehr Prüfungen pro Tag durchzuführen und damit Wartezeiten zu verkürzen. Für Pkw soll die Mindestfahrzeit künftig 25 Minuten betragen, die Prüfungsdauer 40 Minuten.
- Mehr Preistransparenz: Preise der Fahrschulen sowie Bestehensquoten sollen künftig online in einer Datenbank veröffentlicht werden, um Eltern und Fahrschülern einen besseren Qualitätsvergleich zu ermöglichen. Verbraucher- und Vergleichsportale können diese Daten dann nutzen.
Was ist eine „Laienausbildung“?
Die Grundidee: Bereits im Rahmen der Fahrausbildung sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler als Ergänzung zur praktischen Ausbildung in der Fahrschule mehr Fahrpraxis gewinnen – und damit besser auf die Prüfung vorbereitet werden. Für die „Fahrpraxis unter Anleitung“ gelten Voraussetzungen. Die Fahrschüler müssen die theoretische Prüfung bestanden und sechs Fahrstunden in der Fahrschule absolviert haben.
Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden im Verkehrsausschuss die Regeln zur Laienausbildung verschärft: Die zentralen Sicherheitsanforderungen – also etwa eine bestandene Theorieprüfung – stehen nun im Gesetz. Die Begleitperson soll nicht nur wie geplant theoretisch, sondern auch praktisch in der Fahrschule vorbereitet werden.
Die „Laienausbilder“ müssen unter anderem seit mindestens sieben Jahren den Pkw-Führerschein haben, dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben und müssen in einem „besonderen Näheverhältnis“ zum Fahrschüler stehen. Das können also etwa Eltern sein. Geplant ist eine „Opt-in“-Regelung für die Länder: Die Regelungen der Laienausbildung treten nicht automatisch bundesweit in Kraft, sondern müssen in den 16 Ländern einzeln durch eine gesonderte Verordnung eingeführt werden.













