Oktober 15, 2026 8:28 p.m. CEST

Ausweis auf dem Handy

Bundestag beschließt Neuerungen für Personalausweis und Pass

Aktualisiert am 15.10.2026 – 18:45 UhrLesedauer: 1 Min.

Personalausweis und Führerschein: Das neue Gesetz verspricht weniger Amtswege. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Der Bundestag hat die Grundlage für eine digitale Brieftasche beschlossen. Das neue Gesetz bringt Erleichterungen beim Personalausweis, vor allem für ältere Bürger.

Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage zur Einführung der digitalen Brieftasche im kommenden Jahr beschlossen, in der etwa der Personalausweis abgespeichert werden kann. Künftig sollen sich Bürger mit der „d-you“-App gegenüber Behörden und Vertragspartnern im Netz einfacher ausweisen können.

Perspektivisch soll auch in der analogen Welt der Ausweis auf dem Handy ausreichen, sodass die Plastikkarte zu Hause bleiben kann. Schritt für Schritt sollen andere Identitätsnachweise wie der Führerschein dazukommen.

Nach Angaben von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) soll die Wallet am 2. Januar 2027 in Betrieb gehen. Deutschland setzt damit eine EU-Verordnung um, die festlegt, dass jedes Mitgliedsland eine Anwendung für digitale Ausweise auf dem Smartphone bereitstellen muss. Das im Bundestag beschlossene Gesetz soll die rechtliche Basis dafür schaffen.

Ältere Bürger müssen den Personalausweis nicht mehr erneuern

Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen vor, die Bürger von Bürokratie entlasten sollen. Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen: Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen.

Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeit fällt weg. Zudem müssen Reisepassinhaber bei einem Umzug künftig nicht mehr zum Amt, um den Wohnort im Pass umtragen zu lassen. Der Pass gilt weiter, auch wenn darin noch der alte Wohnort aufgeführt ist.

Wann genau diese neuen Regelungen in Kraft treten, ist noch offen. Das Gesetz muss zunächst noch durch den Bundesrat.

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