Hohe Bußgelder drohen
Dieses Symbol ist jetzt Pflicht an Winterreifen
Aktualisiert am 14.09.2026 – 08:00 UhrLesedauer: 1 Min.
Wer im Oktober seine Winterreifen aufzieht, muss die Reifenflanken genau kontrollieren: Reifen, die ausschließlich das alte M+S-Zeichen tragen, sind bei Schnee und Eis seit mittlerweile zwei Jahren verboten.
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Sobald auf den Straßen Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte herrschen, ist das Fahren mit Sommerreifen untersagt. Wer jetzt für die kalte Jahreszeit seine eingelagerten Räder hervorholt, sollte genau hinschauen.
Das Alpine-Symbol ist geltendes Recht
Seit dem 1. Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber M+S-Reifen (Matsch und Schnee) nicht mehr als wintertauglich an. Der Grund: Das alte M+S-Zeichen war rechtlich nie geschützt, sodass Hersteller es ohne verbindliche Wintertests aufdrucken konnten.
Rechtssicher ist heute ausschließlich das Alpine-Symbol, das aus einem dreigipfligem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte besteht. Die Übergangsfrist für vor 2018 produzierte M+S-Reifen ist längst abgelaufen. Da diese Reifen inzwischen mindestens acht Jahre alt sind, sollten Autofahrer sie aus Sicherheitsgründen dringend ersetzen.
Bei falscher Bereifung droht ein Bußgeld
Wer bei Eis und Schnee ohne die vorgeschriebene Schneeflocke fährt, riskiert einen Punkt in Flensburg und empfindliche Bußgelder (die Regelsätze werden hier genannt, die Verwaltungsgebühren sind darin nicht enthalten).
Wichtig: Seit der Reform wird auch der Halter des Fahrzeugs zur Kasse gebeten.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Mit falschen Reifen gefahren (Fahrer) | 60 Euro | 1 |
| … mit zusätzlicher Behinderung des Verkehrs | 80 Euro | 1 |
| … mit zusätzlicher Gefährdung des Verkehrs | 100 Euro | 1 |
| … mit Verursachung eines Unfalls | 120 Euro | 1 |
| Fahrt mit falschen Reifen zugelassen (Halter) | 75 Euro | 1 |
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel?
Viele Autofahrer orientieren sich an der Faustformel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern). Dieser Merksatz hat jedoch keine rechtliche Relevanz, da das Gesetz allein an das tatsächliche Wetter gekoppelt ist.
Dennoch raten Experten dazu, den Wechsel im Oktober vorzunehmen, um nicht vom ersten plötzlichen Kälteeinbruch überrascht zu werden. Sommerreifen verlieren bereits bei niedrigen Plusgraden drastisch an Grip, was zu gefährlich langen Bremswegen führen kann.
