Oktober 12, 2026 1:35 p.m. CEST

Wahlergebnis steht final fest

Berliner Abgeordnetenhaus wird kleiner als gedacht

12.10.2026 – 12:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Berliner Landeswahlausschuss stellte bei einer Sitzung im Roten Rathaus das Endergebnis der Wahl vom 20. September fest. (Quelle: Stefan Kruse/dpa/dpa-bilder)

Fast einen Monat nach der Wahl steht das endgültige Ergebnis fest. Dabei sind einige Änderungen offiziell.

Das neue Berliner Abgeordnetenhaus hat 153 Sitze und damit fünf weniger, als die Wahlleitung zunächst angenommen hatte. Das geht aus dem amtlichen Endergebnis der Wahl vom 20. September hervor, das der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung am Montag festgestellt hat.

Auslöser ist ein Fehler bei der Übermittlung von Wahlergebnissen im Spandauer Wahlkreis 1. Eine Nachzählung ergab, dass dort AfD-Kandidat Tommy Tabor die meisten Erststimmen und damit das Direktmandat erhielt, nicht CDU-Kandidatin Bettina Meißner. Nach der Neuberechnung der Ausgleichs- und Überhangmandate haben CDU, Grüne und SPD je einen Sitz weniger als zunächst angenommen, die Linke zwei.

Das ist die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus

Stärkste Kraft ist die Linke mit 25,7 Prozent und 45 Sitzen. Es folgen die CDU mit 18,8 Prozent und 33 Sitzen, die AfD mit 16,3 Prozent und 29 Sitzen, die Grünen mit 14,3 Prozent und 25 Sitzen sowie die SPD mit 12,1 Prozent und 21 Sitzen.

Auf die Koalitionsmöglichkeiten hat die Änderung keine Auswirkungen. Die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Die Linke will mit Grünen und SPD eine Dreierkoalition bilden. Ein solches Bündnis käme auf 91 Sitze und läge damit 14 Sitze über der absoluten Mehrheit. Rechnerisch möglich wäre auch eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD, die nur zwei Sitze über der absoluten Mehrheit läge.

Der Landeswahlausschuss befasste sich in seiner Sitzung auch mit mehreren Eingaben von Bürgern und Parteienvertretern. In einer davon wurde kritisiert, für das komplizierte Berechnungsverfahren zur Verteilung der Mandate auf die Parteien gebe es keine ausreichende Rechtsgrundlage. Die Wahlleitung widersprach und verwies auf das Wahlgesetz.

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