Umstrittene Methode
Linke will Vermieter mit Stromdaten überführen
Aktualisiert am 13.10.2026 – 09:35 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein neues Gutachten geht der Frage nach, ob Kommunen Leerstand über Stromdaten erkennen dürfen. Für Zugriff auf die Daten einzelner Wohnungen fehlt jedoch noch eine gesetzliche Grundlage.
Wie vorgehen gegen Eigentümer, die Wohnraum leer stehen lassen? Einige Kommunen in Deutschland greifen dafür bereits auf die Stromzählerdaten der Stadtwerke zurück. Doch das Vorgehen ist höchst umstritten. In Berlin etwa scheiterte ein solcher Vorstoß der Linken in der Vergangenheit an datenschutzrechtlichen Bedenken.
Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags im Auftrag der Linken-Fraktion geprüft, inwiefern die Stromzählermethode mit dem Datenschutz vereinbar ist. Das Ergebnis des Gutachtens, das t-online exklusiv vorliegt: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es bereits heute datenschutzrechtlich zulässig.
Der Hintergrund: In den meisten Bundesländern gelten Zweckentfremdungsverbote. Diese besagen, dass Wohnraum nicht über längere Zeit leer stehen gelassen oder ohne Genehmigung zu Ferienwohnungen umgewidmet werden darf. Allerdings ist die Überprüfung sehr aufwendig, weshalb Kommunen nach einfacheren und schnelleren Wegen suchen.
Linken-Politikerin: „Können uns Leerstand nicht mehr leisten“
Laut dem Gutachten dürfen bereits heute die Daten anonymisiert genutzt werden. „Sind Daten anonymisiert und damit nicht personenbezogen, gelten die vorgenannten datenschutzrechtlichen Einschränkungen nicht“, heißt es in dem Gutachten. So geschieht es heute bereits etwa in Wuppertal, wo Wohnungsleerstände mithilfe der Stromzählermethode auf Ebene von Straßenblöcken ermittelt werden.

Will man aber die Daten nutzen, um konkrete Fälle zu ermitteln und Eigentümer eines Verstoßes zu überführen, braucht es dem Gutachten zufolge zwingend eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. So könnte eine entsprechende Klausel im Messstellenbetriebsgesetz ergänzt werden.
Katalin Gennburg, baupolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, fordert den Bund auf, eine solche Gesetzesänderung jetzt zu ermöglichen. „Mit einer solchen bundesrechtlichen Öffnungsklausel könnten die leer stehenden Wohnungen endlich unkompliziert identifiziert werden und die Eigentümer, die verantwortungslos Wohnungen leer stehen lassen, zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Gennburg, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, t-online.
„Für uns als Linke ist klar, dass wir uns Leerstand in Zeiten der fortgeschrittenen Wohnungs- und Klimakrise einfach nicht mehr leisten können“, so Gennburg weiter. „Wir erarbeiten als Linke bereits den nötigen Antrag dazu und erwarten die Zustimmung der anderen Fraktionen im parlamentarischen Prozess.“ Das ist jedoch unwahrscheinlich: Anträge der Opposition erhalten in der Regel keine Mehrheit im Parlament.














