Tabelle zeigt Belastung
Pflegereform: Für diese Ehepartner wird es teurer
30.09.2026 – 15:10 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Bundesregierung will das Finanzierungsproblem der sozialen Pflegeversicherung lösen. Dafür sieht sie auch Einschränkungen bei der Mitversicherung vor.
Nach längerem Ringen ist die Pflegereform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nun auf dem Weg ins Parlament. Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung auch die steigenden Kosten der Pflegekassen in den Griff bekommen will.
Neben höheren Beiträgen für Gutverdiener und Kinderlose ab 2027 soll es auch Änderungen bei der Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern geben. „Zum 1. Januar 2028 wird analog zur GKV-Reform ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben“, heißt es in einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums. Ausnahmen soll es beispielsweise für Eltern von Kindern mit Behinderungen geben sowie für Menschen, die zu Hause Angehörige pflegen.
Tabelle zeigt zusätzliche Belastung für Familien
Bislang gilt: Ehepartner mit geringem oder gar keinem Einkommen können in der sozialen Pflegeversicherung kostenlos mitversichert werden. Stimmen Bundestag und Bundesrat der Pflegereform zu, kommt auf die Partner der bisher gratis Mitversicherten also eine zusätzliche Belastung zu.
Wer auf ein Bruttoeinkommen von 70.000 Euro im Jahr kommt, müsste bei einem Zuschlag von 0,52 Prozent auf sein beitragspflichtiges Einkommen 364 Euro im Jahr für die Mitversicherung des Partners zahlen. Das entspricht einer zusätzlichen Belastung von rund 30 Euro im Monat. Bei einem Einkommen von 50.000 Euro läge die zusätzliche Belastung bei 260 Euro im Jahr, bei 30.000 Euro noch bei 156 Euro. Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen würden somit weniger stark belastet.
| Beitragspflichtiges Einkommen | Kosten für Mitversicherung (pro Jahr/Monat) |
|---|---|
| 30.000 Euro | 156/13 Euro |
| 35.000 Euro | 182/15,16 Euro |
| 40.000 Euro | 208/17,33 Euro |
| 45.000 Euro | 234/19,50 Euro |
| 50.000 Euro | 260/21,67 Euro |
| 55.000 Euro | 286/23,83 Euro |
| 60.000 Euro | 312/26 Euro |
| 65.000 Euro | 338/28,17 Euro |
| 70.000 Euro | 364/30,33 Euro |
Die Mehrkosten für die Pflegeversicherung kommen zusätzlich zur Belastung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung geplant ist. Dort müssen die Hauptversicherten ab 2028 in der Regel 3,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens aufbringen, um ihren Ehepartner mitzuversichern. Wer beispielsweise 55.000 Euro verdient, muss dann zusätzlich zu den 286 Euro für die Pflegeversicherung weitere 1.925 Euro im Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen – eine zusätzliche Belastung von 2.211 Euro im Jahr oder 184,25 Euro im Monat.
Keine Einschränkung bei Rentenbeiträgen
Anders als noch von der ehemaligen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgesehen, soll die Pflegeversicherung weiterhin in vollem Umfang die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Ursprünglich war hier eine Kürzung geplant. Je nach Pflegegrad und Leistungsart entsteht so ein zusätzlicher Rentenanspruch von 7,34 bis 38,85 Euro pro Monat je Pflegejahr.
Die überarbeitete Pflegereform sieht auch Verbesserungen vor: Dazu zählt, dass die Zuschüsse der Pflegeversicherung ab 2029 automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden sollen. Damit sollen steigende Pflegekosten nicht mehr allein von den Pflegebedürftigen getragen werden. Was ein Platz im Pflegeheim mittlerweile kostet, lesen Sie hier.
Versicherte ab dem 60. Lebensjahr haben zudem künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“. Das soll helfen, gesundheitliche Risiken und Belastungen früher zu erkennen, damit eine Pflegebedürftigkeit gar nicht erst auftritt. Krankenkassen sollen ihren Versicherten dann passende Präventionsangebote empfehlen. Auch eine Reha könnte früher möglich sein.













