Laut Anklageschrift
Student übte an rohem Fleisch – dann stach er zu
Aktualisiert am 14.09.2026 – 09:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Zwei Jahre nach einem Messerangriff auf Kinder in der Schweiz kommen verstörende Details ans Licht: Der Mann soll seine Tat genau vorbereitet haben.
Am Donnerstag beginnt in Zürich der Prozess gegen einen chinesischen Studenten, der im Oktober 2024 mit einem Messer auf Hortkinder eingestochen haben soll. Drei Fünfjährige waren schwer verletzt worden. Die Anklageschrift, über die jetzt die Zeitungen „Blick“ und „20 Minuten“ berichten, zeigt, wie akribisch der damals 23-Jährige die Tat geplant haben soll.
Die Tat löste am 1. Oktober 2024 in Zürich-Oerlikon Entsetzen aus: Die Kindergruppe war am Nachmittag mit einer Betreuerin unterwegs zu einem Hort, als der Mann sie plötzlich angegriffen haben soll. Die Hortmitarbeiterin und Passanten überwältigten den mutmaßlichen Täter und konnten so Schlimmeres verhindern. Über ein Motiv wurde bislang nichts bekannt. Der Student galt bis dahin als unauffällig. Er hatte in einer Wohnung des Jugendwohnnetzes unweit des Tatortes gelebt. 2023 war er Medienberichten zufolge für ein Masterstudium aus China in die Schweiz gekommen.
Attacke in der Schweiz: 15 Jahre Haft gefordert
Wie „20 Minuten“ berichtet, soll der Mann die Tat nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft „außerordentlich kaltblütig“ vorbereitet und umgesetzt haben. Bereits Anfang August habe er die Entscheidung gefällt, Menschen zu töten. Hilfe holte er sich laut Anklageschrift von der Künstlichen Intelligenz ChatGPT. Dort soll er sich über „juristische Konsequenzen verschiedener Tatvarianten“ informiert haben.
Anschließend habe er ein Set mit vier unterschiedlichen Messern bestellt, recherchiert, wo in der Stadt Kinder unterwegs sind und wo sich im menschlichen Körper wichtige Blutgefäße befinden. Ende September, kurz vor der Tat, soll der Student laut Anklage zudem rohes Rindfleisch gekauft haben, um daran Messerstiche und -schnitte zu üben.
Der Mann habe aus „bloßer Rachsucht, Geltungsdrang und ideologischer Verblendung“ gehandelt, so die Staatsanwaltschaft laut „20 Minuten“. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Auf Anfrage der Zeitung „Blick“ wollte sich der Anwalt des Angeklagten nicht äußern. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.















