Neue Regeln
Was Apotheken jetzt ohne Arzt dürfen
14.09.2026 – 15:07 UhrLesedauer: 2 Min.
Schon jetzt dürfen Apotheker gegen Grippe und Corona impfen. In Zukunft soll noch wesentlich mehr möglich sein.
Wer sich impfen lassen möchte, muss dafür in vielen Fällen nicht mehr zum Arzt gehen, sondern kann hierfür auch eine Apotheke aufsuchen. Deren Möglichkeiten wurden durch das jüngst beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz deutlich erweitert.
Durften geschulte Apotheker bislang bereits Kunden gegen Grippe und Corona impfen, dürfen sie nun alle gängigen Totimpfstoffe verabreichen – zumindest, wenn die Kunden älter als 18 Jahre sind. Dazu gehören:
- Standard- und Auffrischungsimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio
- Indikationsimpfungen wie Pneumokokken, Meningokokken, Hepatitis B sowie Gürtelrose
- Reiseimpfungen wie Tollwut und Japanische Enzephalitis
Lebendimpfstoffe, wie beispielsweise gegen Masern und Mumps, bleiben indes weiter Ärzten vorbehalten. Weiterhin gilt grundsätzlich, dass Schutzimpfungen bei Minderjährigen nur durch Ärzte und Ärztinnen vorgenommen werden.
Doch nicht alle Apotheken wollen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Laut dem aktuellen Apothekenklima-Index, den der Apothekendachverband Abda an diesem Montag vorstellte, zeigt über die Hälfte der insgesamt 500 befragten Apotheken kein Interesse. Gründe sind eine zu geringe Nachfrage vor Ort, aber auch ein zu hoher Aufwand. So müssen Apotheker unter anderem spezielle Räumlichkeiten für Impfungen bereitstellen, auch eine ärztliche Schulung der Apotheker ist verpflichtend.
20 Prozent der befragten Apotheker kündigten allerdings an, ihr Impfangebot künftig ausbauen zu wollen. Während heute bereits rund 3.000 Apotheken Impfungen anbieten, könnte sich deren Zahl in Zukunft verdoppeln, schätzt Abda-Präsident Thomas Preis. „Bürgerinnen und Bürger werden davon unmittelbar profitieren können“, sagte Preis. Vor allem in ländlichen Gebieten, in denen der Weg zur nächsten Arztpraxis weit ist, könnte das neue Angebot Anklang finden.
Neben dem erweiterten Impfangebot wurden den Apotheken durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz weitere Befugnisse eingeräumt:
- Apotheker können Blutproben vor Ort entnehmen und zur Auswertung an akkreditierte Labore weiterleiten.
- Apotheken dürfen Schnelltests für verschiedene Erreger, etwa Grippe oder das Norovirus, durchführen.
- Unter bestimmten Bedingungen dürfen Apotheken auch rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept herausgeben.
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz will die Bundesregierung die medizinische Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten sicherstellen. Zum anderen sollen die Apotheken selbst gestärkt werden. Viele stehen unter hohem finanziellem Druck. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Apotheken deutlich gesunken. Auch im ersten Halbjahr 2026 sank die Zahl der Apotheken weiter, um insgesamt 113 auf 16.488. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2025 war die Zahl der Apotheken um 238 gesunken.













