Abzocke beim Onlineshopping
Wenn statt des Produkts nur ein Foto ankommt
27.08.2026 – 07:58 UhrLesedauer: 3 Min.
Gerade bei teuren oder äußerst gefragten Produkten gibt es immer wieder Angebote mit tückischen Kürzeln und Kleingedrucktem. Wer das übersieht, zahlt viel – und erhält nichts.
Das Paket kommt an, die Vorfreude ist groß, doch dann ist der Karton leer. Oder er enthält einfach nur ein ausgedrucktes Foto des bestellten Produkts. Was absurd klingt, passiert beim Onlineshopping immer wieder. Und in jüngster Zeit häufen sich die Vorfälle, wie diverse Posts in Foren und sozialen Medien zeigen.
Die Masche an sich ist nicht neu, aber sie wird dreister. Besonders bei begehrten und schwer verfügbaren Produkten wie Spielekonsolen, Grafikkarten oder Smartphones tauchen auf Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen oder Amazon immer wieder Angebote auf, bei denen Käufer am Ende nicht das bekommen, wofür sie bezahlt haben.
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Betrüger nutzen dabei gezielt die Ungeduld und Unaufmerksamkeit von Käufern aus. Was hinzukommt: Juristisch bewegen sich solche Fälle manchmal auch in einer Grauzone. Denn in vielen Fällen beschreiben die Anbieter sogar genau, was sie da verkaufen – etwa, dass es sich nur um ein ausgedrucktes Foto des Produkts oder einen Originalkarton ohne Inhalt handelt. Der Hinweis darauf findet sich meist am Ende der Produktbeschreibung, in kleiner Schrift oder hinter einem unscheinbaren Kürzel wie „OVP“ (Originalverpackung).
Wer hastig durch das Angebot scrollt – was auf dem Smartphone besonders leicht passiert –, übersieht schnell den entscheidenden Satz. Nach der Lieferung kommt dann die böse Überraschung. Der Verkäufer verweist gelassen auf den Angebotstext. Man habe schließlich genau das geliefert, was beschrieben war.
Woran man unseriöse Angebote erkennt
Ein paar Warnsignale helfen, die Masche frühzeitig zu erkennen:
- Preis deutlich unter Marktwert: Wer eine ausverkaufte Konsole für 300 Euro anbietet, während sie überall für 800 Euro gehandelt wird, verkauft mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Gerät selbst.
- Bezeichnungen wie „OVP“, „Bild“ oder „Karton“ im Titel: Solche Hinweise werden bewusst unauffällig platziert. Wichtig: immer den vollständigen Angebotstext lesen.
- Falsche Produktkategorie: Wird ein Leerkarton unter „Konsolen“ statt unter „Verpackungsmaterial“ eingestellt, ist das ein klares Warnsignal.
- Neues Verkäuferprofil ohne Bewertungen: Betrüger legen häufig neue Accounts an.
- Drängen zu schneller Zahlung oder Zahlung außerhalb der Plattform: Wer auf Vorkasse per Überweisung besteht und den Käuferschutz umgeht, handelt verdächtig.
Wie ist die rechtliche Lage?
Die juristische Einordnung ist komplizierter, als man zunächst denkt. Nicht jede Abzocke mit Leerkartons oder Produktfotos erfüllt automatisch den Straftatbestand des Betrugs nach §263 StGB. Betrug liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen einen Irrtum beim Käufer erregt – also bewusst täuscht.
Moderne Abzocker haben daraus gelernt: Sie weisen im Angebotstext ausdrücklich darauf hin, dass nur ein Karton oder ein Bild verkauft wird – wenn auch oft versteckt, in kleiner Schrift oder am Ende einer langen Beschreibung. In solchen Fällen stellt die Staatsanwaltschaft Verfahren laut der Rechtsanwaltskanzlei Warai häufig mangels hinreichenden Tatverdachts ein.












