Rundfunkbeitrag
„GEZ“ verschickt Millionen Briefe – aber neu ist das nicht
21.08.2026 – 11:38 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Beitragsservice verschickt Schreiben an Überweisungszahler des Rundfunkbeitrags. Die Umstellung dahinter läuft bereits seit über einem Jahr.
Der Rundfunkbeitrag ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Viele argumentieren, dass der Beitrag zu hoch sei oder nicht gut eingesetzt werde. Wenn dann auch noch ein Brief vom Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale oder GEZ) im Briefkasten liegt, ist das für einige ärgerlich.
Laut „bild.de“ müssen jetzt Millionen Deutsche, mit einem solchen unliebsamen Schreiben rechnen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Neuigkeit. Ein Sprecher des Beitragsservice sagte t-online: „Der ‚Bild‘-Artikel ist in zwei zentralen Punkten missverständlich und wir haben die Redaktion bereits um eine entsprechende Korrektur gebeten.“
Konkret geht es bei der Berichterstattung um Briefe, die eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung enthalten. Die Schreiben werden an Zahlende versendet, die ihre Rundfunkbeiträge nicht per Lastschrift, sondern weiterhin per Überweisung zahlen. Bislang erhielten diese Personen zum jeweils nächsten Zahlungstermin eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Mit der Einmalzahlungsaufforderung fällt das weg.
Umstellung bereits seit einem Jahr bekannt
Das bedeutet, dass Beitragzahler künftig selbst daran denken müssen, den Rundfunkbeitrag zu überweisen. Zur besseren Erinnerung bietet der Beitragsservice auf seiner Webseite herunterladbare Kalendereinträge an, die entsprechend dem Zahlungsrhythmus daran erinnern.
Der Beitragsservice hat bereits im vergangenen Jahr damit begonnen, diese Schreiben an die betroffenen Personen zu verschicken. Mit der Maßnahme sollen Millionen Briefe – und damit auch zusätzliche Kosten – eingespart werden.
Wie der Sprecher t-online in Bezug auf den „Bild“-Artikel erklärt, habe diese Umstellung selbst „keinen Neuigkeitswert: Der Beitragsservice praktiziert dieses Verfahren bereits seit über einem Jahr, darüber wurde auch großflächig berichtet“.
Daher seien die „im Artikel genannten 3 Millionen bereits verschickten sowie 1,5 Millionen noch folgenden Schreiben (insgesamt 4,5 Millionen) keine zusätzlichen ‚Info-Briefe‘, die im Zuge einer Umstellung neu versendet werden.“
Was bedeutet das jetzt für Beitragszahler?
Wer dem Beitragsservice ein Lastschriftmandat erteilt hat, muss gar nichts machen. Der Rundfunkbeitrag wird entsprechend dem Zahlungsrhythmus abgezogen. Die gesetzlichen Zahlungsrhythmen sind:
- 15. Januar – 15. April – 15. Juli – 15. Oktober
- 15. Februar – 15. Mai – 15. August – 15. November
- 15. März – 15. Juni – 15. September – 15. Dezember













