Demonstration gestört
Ex-AfD-Mitarbeiter aus Köln zu Geldstrafe verurteilt
17.07.2026 – 09:30 UhrLesedauer: 2 Min.
Einst arbeitete er für die Kölner Ratsfraktion der AfD: Nun ist ein 34 Jahre alter Mann vor dem Kölner Landgericht verurteilt worden.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der AfD-Ratsfraktion in Köln ist am Donnerstag (17. Juli) erneut verurteilt worden. Das Kölner Landgericht sprach ihn wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit dem Stören einer nicht verbotenen Versammlung schuldig, nachdem der Rechtsanwalt des mittlerweile 34-Jährigen Berufung gegen das erste Urteil aus dem Jahr 2023 eingelegt hatte.
Ausgangspunkt war eine Demonstration Ende November 2022, die vor dem Wallraf-Richartz-Museum stattgefunden hatte. Dort hatte eine Gruppe unter dem Titel „Leuchtturm ARD“ gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühren demonstriert. Parallel dazu fand eine Gegendemonstration statt, in die sich der 34 Jahre alte Angeklagte einmischte.
Köln: Ex-AfD-Mitarbeiter kassiert Geldstrafe – Demonstration gestört
Der Angeklagte kam während der Demonstration aus einem angrenzenden Gebäude, in dem die AfD-Ratsfraktion ihre Büros hat. Dabei ging er auf eine 56 Jahre alte Frau zu, suchte Streit und zerriss dabei eines der Plakate, das sie in der Hand hielt. Bei dem Gerangel stürzte die Frau. Sie zog sich eine Prellung des Mittelfingers zu. Kurze Zeit später zerriss der Mann ein weiteres Plakat.
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Der Ex-AfD-Mitarbeiter wurde während des Gerangels gefilmt. Dabei äußerte er sich abschätzig zu den Rundfunkgebühren und ließ sich unter anderem über den öffentlichen Muezzinruf in Köln aus. Das Amtsgericht Köln verurteilte ihn in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro. Dagegen hatte der 34-Jährige Berufung eingelegt.
„Kostet immer etwas“: Angeklagter bittet um Spenden nach Urteil
Der erneute Verhandlungstermin, bei dem auch linke Aktivisten anwesend waren, brachte ihm allerdings nicht den erhofften Freispruch. Stattdessen hielt das Landgericht den Schuldspruch in Bezug auf die Störung der Versammlung sowie die Sachbeschädigung aufrecht. Seine Strafe reduzierte sich von 40 auf 30 Tagessätze à 15 Euro und beläuft sich damit auf 450 Euro.
Der Angeklagte war zuletzt bei einem anderen AfD-Kreisverband tätig, seinen Job bei der Kölner Ratsfraktion hatte er schon vor dem ersten Urteil verloren. Laut eigenen Angaben im Amtsgerichtsverfahren lebte er von Ersparnissen. In den sozialen Medien warb er nach dem Urteil um Spenden, da juristische Verfahren „leider immer etwas kosten“ würden.














