Urteil in München
Reality-Star nach TV-Dreh wegen Vergewaltigung verurteilt
05.11.2026 – 00:24 UhrLesedauer: 3 Min.
Das Amtsgericht München hat Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht München hat den Reality-TV-Darsteller Yasin Mohamed wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Mohamed soll seine damalige Mitstreiterin aus der RTL-2-Sendung „Love Island V.I.P.“ im Sommer 2024 nach den Dreharbeiten in einem Hotelzimmer in Griechenland vergewaltigt haben.
Die Geschädigte, Schauspielerin und Influencerin Sophie Imelmann, trat in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Nach dem Urteilsspruch brach sie in Tränen aus. Gegenüber „Bild“ sagte sie: „Ich bin unfassbar erleichtert und am Ende meiner Kräfte.“
„Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung“
Richterin Regina Partin stellte nach einem neunstündigen Verhandlungstag klar: „Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig. Das Gericht ist überzeugt, dass die Grenzüberschreitung stattgefunden hat. Es war kein harmloser Übergriff.“ Und weiter: „Es war ein Übergriff, das wollen wir hier nicht kleinreden. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung.“
Das Gericht blieb damit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert hatte. Bei dieser Strafe wäre eine Bewährung nicht mehr möglich gewesen. Strafmildernd berücksichtigte die Richterin, dass Mohamed nicht vorbestraft ist. Als Bewährungsauflage muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Mohamed und Imelmann hatten die Show als Paar verlassen
Das Tatgeschehen sei zwar von einem „sehr ambivalenten Verhalten“ geprägt gewesen und in eine „möglicherweise sich anbahnende Beziehung“ eingebettet, hieß es. Das Gericht sprach von einer „stark untypischen Vergewaltigung“. Dennoch gelte: Wer sich über ein klares Nein hinwegsetze, erfülle den gesetzlichen Tatbestand der Vergewaltigung. Das Gericht geht von einer „bedingt vorsätzlichen“ Tat aus: „Er hat dieses Nein wahrgenommen, er hat es verstanden“ – und habe es dennoch versucht.
Mohamed und Imelmann hatten die Show als Paar verlassen und bereits vor der Kamera Zärtlichkeiten ausgetauscht. Im Hotelzimmer kam es nach den Dreharbeiten erneut zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten und sexuellen Handlungen. Das gaben beide Seiten übereinstimmend an.
„Das ist ein Geständnis, klarer geht’s gar nicht“
Imelmann schilderte vor Gericht, sie habe mehrfach betont, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen. „Ich hatte Angst vor Schwangerschaft und Krankheiten“, sagte sie. Trotz ihres Neins sei Mohamed zweimal ohne Kondom in sie eingedrungen.
Im Prozess wurde auch eine Tonbandaufnahme thematisiert, in der Mohamed nach Darstellung der Staatsanwaltschaft selbst eingeräumt haben soll, trotz des Neins in sie eingedrungen zu sein. Nebenklage-Anwalt Abdou Gabbar wertete das als Geständnis: „Das ist ein Geständnis, klarer geht’s gar nicht.“ Mohameds Verteidiger Alexander Esser zitierte dagegen aus derselben Aufnahme: „Man ist so ineinander – ein Spiel.“ Darin habe Mohamed betont, die Situation als einvernehmlich wahrgenommen und die Grenzen der Schauspielerin nicht ignoriert zu haben. Er habe das „nicht gecheckt“.
Verteidigung fordert Freispruch
Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, das Nein der Schauspielerin sei „keinesfalls ein spielerisches Nein“ gewesen. Zwar könne man in einzelne sexuelle Handlungen einwilligen, das bedeute aber nicht, dass man damit in alle möglichen sexuellen Handlungen einwillige. „Es bedarf hier keiner Schläge“, sagte sie, keine Gewalt oder Drohung, damit der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt sei. „Entscheidend ist lediglich, dass die Geschädigte keinen Geschlechtsverkehr wollte und dies erkennbar zum Ausdruck gebracht hat.“ Nebenklage-Vertreter Gabbar betonte, es gehe um „sexuelle Selbstbestimmung und dass Nein Nein heißt“.














