September 8, 2026 10:50 a.m. CEST

„Nicht zerfleddern“

Wirtschaftsweiser warnt vor Rückzieher bei „Rente mit 63“


08.09.2026 – 10:11 UhrLesedauer: 3 Min.

Martin Werding: Der Ökonom warnt Union und SPD vor einem Rückzieher bei der Rentenreform. (Quelle: Britta Pedersen/dpa)

Die Koalition ringt nach der Sachsen-Anhalt-Wahl um ihren Kurs. Rentenexperte Martin Werding warnt davor, die geplante Reform zu verwässern.

Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht eine der wichtigsten Reformbaustellen der Bundesregierung womöglich wieder zur Debatte: die Rente. Der Wirtschaftsweise Martin Werding warnte Union und SPD davor, aus dem Wahlergebnis die falschen Schlüsse zu ziehen und die geplante Rentenreform wieder aufzuschnüren.

„Bundesregierung und Bundestag dürfen sich nicht beirren lassen“, sagte Werding der „Rheinischen Post“. Die Politik könne die Empfehlungen der Alterssicherungskommission prüfen und nötigenfalls nachjustieren. Sie solle das Paket aber „nicht komplett aufschnüren und zerfleddern“. Werding ist selbst Mitglied der Rentenkommission.

  • Reformpläne der Koalition: Der Trick für die Rente mit 63 funktioniert nicht
  • Vor der Abschaffung: Diese Jahrgänge sollten noch die Frührente beantragen

Redebedarf über Abschaffung der „Rente mit 63“

Nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt will vor allem die SPD noch mal über den eingeschlagenen Reformkurs reden. Während sie in den geplanten Einschnitten einen Grund für die Verunsicherung vieler Bürger sieht, drängt die Union darauf, die Reformen weiter mit hohem Tempo umzusetzen.

Im Zentrum steht vor allem die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Die Koalitionsspitzen hatten sich darauf verständigt, die Vorschläge der Rentenkommission als Gesamtpaket umzusetzen. Dazu gehört auch, diese von vielen Bürgern gern genutzte Regelung auslaufen zu lassen. Umgangssprachlich wird sie oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, auch wenn das tatsächliche Eintrittsalter inzwischen höher liegt.

SPD will zumindest nachjustieren

Für die SPD ist dieses Thema nach der Wahl in Sachsen-Anhalt besonders sensibel. Parteichefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas machte deutlich, dass Reformpolitik nicht gegen die Menschen gemacht werden dürfe. Die Landtagswahl sei auch eine Wahl gegen die Bundesregierung gewesen. Ein „Weiter so“ könne es nicht geben, ohne die Regierung insgesamt infrage zu stellen.

In der Union klingt das anders. Kanzler Friedrich Merz kündigte zwar Gespräche mit dem Koalitionspartner an, Unionsfraktionschef Thorsten Frei warnte aber vor dem Eindruck, die Regierung könne nun zentrale Reformen zurückstellen. Das sei eine falsche Schlussfolgerung aus dem Landtagswahlergebnis in Sachsen-Anhalt.

Längere Übergangsfristen werden wahrscheinlicher

Vom Tisch dürfte die geplante Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren deshalb nicht sein. Wahrscheinlicher sind längere Übergangsfristen oder Ausnahmen für bestimmte Jahrgänge und Berufsbiografien. Bas hat dafür bereits die Idee einer sogenannten Schutzrente ins Spiel gebracht. Auch Merz hatte zuletzt erkennen lassen, dass man über den Umgang mit langjährig Versicherten sprechen müsse.

Übergangsfristen für rentennahe Jahrgänge hält auch die Rentenkommission selbst für verfassungsrechtlich geboten. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, wie viele Jahre als ausreichend angesehen werden. Orientierung kann ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben: Als die Altersrente für Frauen abgeschafft wurde, hielten die Richterinnen und Richter eine Übergangsfrist von fünf Jahren für angemessen. Für welchen Jahrgang es damit eng bei der „Rente mit 63“ eng wird, lesen Sie hier.

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