Verlockend, aber riskant?
Abfindung annehmen oder ablehnen? Das müssen Sie wissen
04.09.2026 – 11:54 UhrLesedauer: 4 Min.
Aufhebungsverträge mit Abfindung klingen verlockend – doch hinter der Summe steckt oft mehr, als auf den ersten Blick sichtbar ist.
Erst spricht der Chef, dann liegt der Aufhebungsvertrag mit Abfindung auf dem Tisch. Für viele klingt das nach einem warmen Geldregen. Doch die Summe ist nur ein Teil der Rechnung. Was steckt hinter dem Angebot, worauf kommt es an? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an?
Unternehmen schlagen Aufhebungsverträge mit Abfindung vor, wenn sie sich von Mitarbeitern trennen wollen, ohne zu kündigen. So umgehen sie das Risiko einer langen und womöglich teuren Kündigungsschutzklage.
Mit dem Aufhebungsvertrag beenden beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – anders als bei einer einseitigen Kündigung. Das bedeutet auch: „Ein Arbeitnehmer kann so ein Angebot annehmen, es ablehnen oder über die Konditionen verhandeln“, sagt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Wiesbaden und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Als Anreiz koppeln Unternehmen das Angebot meist an eine Abfindung. „Die Abfindung ist ein Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes“, sagt Lange. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache – wie fast alles im Aufhebungsvertrag.
Wie hoch fällt eine Abfindung aus?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht, die Höhe lässt sich frei aushandeln. Als Orientierung gilt eine Faustformel: „Betriebszugehörigkeit mal Gehalt mal Faktor“, sagt Lange. Der Faktor spiegelt die Chancen und Risiken wider, die beide Seiten in einem Kündigungsschutzprozess hätten. „Sind die Risiken relativ gleich verteilt, liegt man meist bei 0,5 bis 0,7“, so der Fachanwalt. Sind die Hürden für eine Kündigung hoch, steigt der Faktor Richtung 1,0 oder mehr – umgekehrt sinkt er.
Wie wirkt sich die Abfindung finanziell aus?
Das Geld landet nicht netto auf dem Konto. Der Arbeitgeber muss im Monat der Zahlung Lohnsteuer abführen. Eine Steuererklärung für dieses Jahr bringt oft eine teilweise Erstattung – aber erst im Folgejahr. Ob auch Sozialabgaben fällig werden, hängt vom Vertrag ab: Steht darin ausdrücklich, dass die Abfindung „für den Verlust des Arbeitsplatzes“ gezahlt wird, fallen keine Beiträge an, so Lange.
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Bedenken sollten Arbeitnehmer aber auch die Folgen für das Arbeitslosengeld: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, erhält regelmäßig erst nach zwölf Wochen Arbeitslosigkeit Geld von der Arbeitsagentur, wenn kein wichtiger Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages vorliegt. „Außerdem kürzt die Arbeitsagentur in diesen Fällen die gesamte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel“, sagt Lange. Ältere Arbeitnehmer mit Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld verlieren so sechs Monate Arbeitslosengeld.
Was lässt sich noch verhandeln?
Beim Aufhebungsvertrag geht es nicht nur ums Geld. „Je mehr, desto besser – das ist nicht immer die beste Lösung“, sagt Aila Kruska, Karriereberaterin aus Frankfurt am Main. Kruska berät auch Arbeitnehmer, die sich für einen Aufhebungsvertrag entscheiden. Diese Karriere- und Bewerbungsberatung kann Teil des Aufhebungsvertrags sein und die Neuorientierung erleichtern.















