Klar ist auch: Beschäftigte müssen ihre Rente nicht aufschieben, um die Aktivrente zu erhalten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, hatte zwischenzeitlich Verwirrung gestiftet, weil er behauptete, den Steuerbonus gäbe es nur, wenn man trotz Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterarbeite, ohne eine Rente zu beziehen. Dem ist jedoch nicht so.
Nein. Es ist sogar eine Voraussetzung für die Steuererleichterung, dass Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Von Ihrem steuerfreien Hinzuverdienst gehen also Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Gleiches gilt für Ihre Renteneinkünfte.
Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss grundsätzlich keine Beiträge mehr in die Rentenkasse einzahlen. Der Arbeitgeber zahlt zwar weiter ein, die Beiträge haben aber keinen Einfluss auf die Rentenhöhe, sondern stützen das System.
Sie können jedoch auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und weiter eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.
Wer über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeitet, „kann seinen Arbeitslohn
bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten“, heißt es im Referentenentwurf. Die Steuerfreistellung gelte für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis. Das bedeutet: Dieser Steuervorteil soll zusätzlich zum Grundfreibetrag kommen, der 2026 voraussichtlich bei 12.348 Euro und damit 1.029 Euro im Monat liegen wird.
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Wie viel mehr Geld letztlich im Geldbeutel bleibt, hängt davon ab, wie hoch Ihre Einkünfte insgesamt sind und damit Ihr Einkommensteuersatz. Bezogen auf den aktuellen Steuertarif müsste etwa eine Alleinstehende, die monatlich 1.400 Euro Rente bezieht und 2.000 Euro hinzuverdient, in diesem Jahr 5.263 Euro Einkommensteuer zahlen.















