Hohe Brandgefahr
Wer jetzt im Wald grillt, riskiert Tausende Euro Bußgeld
16.07.2026 – 13:19 UhrLesedauer: 3 Min.
Trockenheit und Hitze haben die Brandgefahr in Köln auf ein kritisches Niveau getrieben. Die Stadt appelliert eindringlich – und droht mit empfindlichen Strafen.
Die hohen Temperaturen und der ausbleibende Regen in den vergangenen Tagen haben die Brandgefahr in Köln deutlich ansteigen lassen. Der sogenannte Graslandfeuerindex liegt am Donnerstag bei 4 und somit bei sehr hoher Gefahr, wie der Deutsche Wetterdienst meldet. Der Graslandfeuerindex zeigt die Brandgefahr in offenem, nicht schattigem Gelände, wie etwa den Parks in Köln. Die Stadt richtet sich mit einem dringenden Appell an die Kölner und Gäste der Stadt.
„Verzichten Sie in den kommenden Tagen bei Ausflügen in Wälder und Grünanlagen auf das Grillen und das Rauchen“, heißt es in einer Mitteilung am Donnerstag. Ein einziger Funkenflug reiche aus, um verheerende Flächen- oder Waldbrände auszulösen, die nicht nur Flora und Fauna zerstören, sondern auch Menschenleben in Gefahr bringen.
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Die Stadt Köln warnt dabei vor allem vor heimtückischen Hitzequellen, die im Alltag oft unbedacht bleiben. Dazu zählen laut Stadt:
- Zigaretten: Eine achtlos weggeschnippte Kippe reiche aus, um trockenes Gras am Waldrand oder Böschungen sofort zu entzünden.
- Shishas und Kohle: Die glühende Kohle von Wasserpfeifen (Shishas) werde vom Wind leicht verweht oder beim Entleeren unzureichend gelöscht.
- Grillgeräte und Einweggrills: Insbesondere Einweggrills, die direkt auf dem Boden stehen, übertragen extreme Hitze auf die Grasnarbe. Und auch der Funkenflug sei gefährlich.
- Heiße Autoteile: Auspuffanlagen und Katalysatoren erreichen enorme Temperaturen. Wer sein Fahrzeug auf trockenen Grasflächen oder Feldwegen abstellt, riskiere einen sofortigen Brand.
- Unkrautbeseitigung: Beim Entfernen von Unkraut sollte auf Geräte mit offener Flamme verzichtet werden.
Brandgefahr in Köln: Verbotszonen beachten, sonst drohen hohe Bußgelder
Zudem verweist die Stadt auf die geltenden Regeln und Strafen hin. Das Rauchen im Wald ist gesetzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Zudem gelte ein absolutes Grill- und Feuerverbot in folgenden sensiblen Bereichen:
- in allen Wäldern sowie im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand
- Botanischer Garten, Forstbotanischer Garten und Finkens Garten
- Rheinpark und Rheingarten Stadtgarten, Wild- und Tierparks (etwa dem Tierpark Lindenthal)
- auf ausgewiesenen Spielwiesen, Hundefreilaufflächen und Spielplätzen
- unterhalb von Baumkronen (sowie in einem Abstand von unter zwei Metern dazu).
Denn neben dem Graslandfeuerindex liegt auch der Waldbrandindex bei mittlerer Gefahr. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, wie die Stadt weiter informiert. Das achtlose Wegwerfen einer Zigarettenkippe kann mit bis zu 150 Euro geahndet werden. Wer in den Verbotszonen der Stadt grillt, zahlt bis zu 300 Euro. Noch höher sind die Strafen beim Grillen im oder am Wald: Hier sieht das Landesforstgesetz Bußgelder von 50 bis 5.000 Euro vor. Entsteht ein Brand, schalten sich Polizei und Staatsanwaltschaft ein.
