Entgeltumwandlung
Wann sich die Betriebsrente für Ihr Gehalt lohnt
Aktualisiert am 11.08.2026Lesedauer: 4 Min.

Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, sollte finanziell vorsorgen. Hilfe können Arbeitnehmer dabei vom Arbeitgeber bekommen.
Die Altersvorsorge in Deutschland fußt auf drei Säulen: gesetzlicher Rentenversicherung, privater Vorsorge und betrieblicher Altersvorsorge. Bei Letzterer unterstützt Sie Ihr Chef dabei, mehr aus Ihrem Gehalt oder Lohn zu machen.
Wir erklären Ihnen, wie Sie zu einer solchen Betriebsrente kommen, was sich hinter dem Begriff Entgeltumwandlung verbirgt, welche Vor- und Nachteile sie hat – und wer Ihnen dabei zusätzlich zu Ihrem Arbeitgeber unter die Arme greift.
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung ist eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei nutzen Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts oder -lohns, um es in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Die Beiträge sind damit zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Arbeitgeber sucht als Vorsorgevertrag oft eine Lebens- oder Rentenversicherung aus, auch Direktversicherung genannt. Je nach dem, ob Sie Gehalt oder Lohn bekommen, spricht man auch von Gehaltsumwandlung oder Lohnumwandlung.
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Wer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht darauf, einen Teil des Gehalts oder Lohns für die Betriebsrente aufzuwenden. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Auszubildende, befristet Angestellte und Geschäftsführer.
Wie funktioniert Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Angestellte heute auf einen Teil Ihres Gehalts oder Lohns, um davon im Ruhestand zu profitieren. Dafür schließen die Arbeitgeber einen bAV-Vertrag, oft mit Lebens- oder Rentenversicherungen. Gefördert wird die Vorsorge gleich doppelt: vom Arbeitgeber und vom Staat.
Seit 2019 gilt: Unternehmen müssen Neuverträge mit Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen mit mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags bezuschussen. Seit 2022 gilt das auch für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Der Zuschuss ist allerdings der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, den der Arbeitgeber tatsächlich an Sozialversicherungsbeiträgen einspart.
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Staatlich gefördert ist die Gehaltsumwandlung zudem, weil dadurch Ihr Bruttogehalt sinkt. So müssen Sie weniger Steuern und Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Grundsätzlich können Sie jährlich bis zu 8 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei umwandeln. Für das Jahr 2026 sind das bis zu 8.112 Euro im Jahr. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen dafür infrage. Ohne Abzug von Sozialabgaben können Sie bis zu 4 Prozent investieren. Das sind 2026 bis zu 4.056 Euro jährlich.














