September 4, 2026 5:45 a.m. CEST

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Wahlzettel verloren – was tun?


Aktualisiert am 04.09.2026 – 05:17 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Wahlbenachrichtigung (Symbolbild) ist weg oder die Briefwahlunterlagen sind nicht mehr auffindbar? Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie bei der Sachsen-Anhalt-Wahl 2026 nicht mehr abstimmen können. (Quelle: IMAGO/Udo Herrmann)

Kurz vor der Landtagswahl Sachsen-Anhalt sind die Wahlunterlagen plötzlich verschwunden. Was Betroffene jetzt tun müssen – und wann sie trotzdem noch wählen können.

Inhaltsverzeichnis

  • Trotz verlorener Unterlagen bei der Sachsen-Anhalt-Wahl wählen
  • Briefwahlunterlagen verloren: Was jetzt zu tun ist

Am 6. September steht in Sachsen-Anhalt die Wahl des neuen Landtags in Magdeburg an. Doch was passiert, wenn kurz vor der Wahl 2026 die Wahlbenachrichtigung oder sogar die Briefwahlunterlagen verschwunden sind? In vielen Fällen können Betroffene trotzdem noch ihre Stimme abgeben. t-online erklärt, was dabei zu beachten ist.

Insbesondere rund um die Briefwahl kann es geschehen, dass Unterlagen verlegt werden, versehentlich im Müll landen oder gar nicht erst beim Empfänger ankommen. Entscheidend ist dann, welche Dokumente fehlen und wie schnell Betroffene reagieren.

Trotz verlorener Unterlagen bei der Sachsen-Anhalt-Wahl wählen

Zunächst muss zwischen der Wahlbenachrichtigung und den eigentlichen Briefwahlunterlagen unterschieden werden. Die Wahlbenachrichtigung enthält unter anderem Informationen zum zuständigen Wahllokal und Wahlbezirk. Sie ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt die Stimme abzugeben.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann in der Regel trotzdem im Wahllokal wählen. Entscheidend ist, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Zum Nachweis genügt üblicherweise ein gültiges Ausweisdokument. Einen eigenen Stimmzettel müssen Wähler nicht mitbringen, die amtlichen Stimmzettel werden im Wahllokal ausgegeben.

Briefwahlunterlagen verloren: Was jetzt zu tun ist

Anders sieht es aus, wenn bereits Briefwahl beantragt wurde. Auf dem Postweg erhalten Wahlberechtigte mit den entsprechenden Unterlagen einen Wahlschein und einen Stimmzettel.

Sind die Briefwahlunterlagen verloren gegangen oder nicht angekommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz beantragt werden. Betroffene sollten sich dafür möglichst schnell an die zuständige Wahlbehörde wenden und glaubhaft machen, dass die Unterlagen nicht angekommen oder verloren gegangen sind.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann bei der Sachsen-Anhalt-Wahl in der Regel trotzdem abstimmen. Bei verlorenen Briefwahlunterlagen gelten dagegen andere Regeln. (Archivbild) (Quelle: IMAGO/Michael Weber IMAGEPOWER)
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