August 6, 2026 1:14 p.m. CEST

Prozessende in München

Verdi-Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt

Aktualisiert am 06.08.2026 – 11:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Angeklagte Farhad N. (re.) steht neben seinem Anwalt Ömer Sahinci (li.) im Gerichtssaal an seinem Platz (Archivbild). Am Donnerstag fiel das Urteil. (Quelle: dpa/Peter Kneffel)

Im Prozess um den Anschlag auf die Verdi-Demo ist das Urteil gefallen. Die Anklage hatte die Höchststrafe gefordert, die Verteidigung hingegen ein milderes Urteil.

Der Mordprozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Verdi-Demonstration ist zu einem Abschluss gekommen. Am Donnerstag (6. August) wurde in München das Urteil verkündet: Farhad N. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Weiterhin stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

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Dies würde eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren erheblich erschweren. Das hatte auch die Bundesanwaltschaft gefordert. Die Verteidiger des Angeklagten hingegen plädierten auf 15 Jahre Haft mit anschließender Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Verteidigung des Angeklagten Farhad N. hatte dies damit begründet, dass man eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen könnte.

Bei der Attacke im Februar 2025 starben eine Mutter und ihre kleine Tochter. Zahlreiche Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt, viele sind heute noch traumatisiert. Auch zahlreiche Einsatzkräfte erlitten durch den Angriff Traumata.

Anschlag auf Demo: „Vernichtung von Menschenleben“

Die Bundesanwaltschaft warf dem mittlerweile 25 Jahre alten Täter zweifachen Mord vor. Hinzu kommen versuchter Mord in 22 Fällen sowie Körperverletzung in 22 Fällen. Der Anklagevertreter sagte: „Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt.“

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Am Tag der Verdi-Demo soll Farhad N. sein Auto bewusst und zielgerichtet in die Menschenmenge am Stiglmaierplatz gesteuert haben. Dabei wurden Passanten und Demo-Teilnehmer von dem Tatfahrzeug beiseite geschleudert. Ein Polizist sagte später vor Gericht aus: „Das war wie beim Bowling“.

Das Tatfahrzeug, dahinter ein Kinderwagen auf der Straße (Archivbild): Die Bilder vom Anschlag brannten sich in das Gedächtnis vieler Menschen. (Quelle: Christoph Trost/dpa/dpa-bilder)

Die Bundesanwaltschaft geht von einem religiös motivierten, politischen Anschlag aus. In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen.

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