105 Angestellte
Bäckerei aus dem Sauerland ist insolvent
26.09.2026 – 11:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Hohe Kosten, Baustellen, schwache Konjunktur: Die Genuss-Bäckerei Tillmann aus Balve steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Alle acht Filialen bleiben vorerst geöffnet.
Die Genuss-Bäckerei Tillmann aus Balve im Sauerland hat Insolvenz angemeldet. Der Familienbetrieb besteht seit mehr als sechs Jahrzehnten und beschäftigt 105 Menschen an acht Standorten. Wie „Ruhr24“ und „Münster aktuell“ berichten, soll der Betrieb vorerst weiterlaufen.
Das Amtsgericht hat demnach Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen aus Köln als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er prüft nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, entscheidet das Gericht erst nach Abschluss dieser Prüfung.
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Traditions-Bäckerei insolvent: Diese Standorte sind betroffen
Zum Unternehmen gehören neben dem Stammhaus an der Hauptstraße in Balve Filialen in Menden, Sundern, Neuenrade und Werdohl sowie eine Eisdiele und ein Verkaufswagen. Für Kunden ändert sich nach aktuellem Stand zunächst nichts: Produktion und Verkauf laufen weiter, alle Standorte bleiben geöffnet. Inhaber Rainer Tillmann erklärte laut „Ruhr24“ gegenüber dem Portal „come-on.de“, die Gehälter der Belegschaft seien für drei Monate gesichert.
Als Ursachen nennt Tillmann mehrere Faktoren, die sich seiner Darstellung zufolge über rund eineinhalb Jahre aufgebaut hätten: Eine schwache Konjunktur, Baustellen im Umfeld verschiedener Filialen mit dadurch ausbleibender Kundschaft, gestiegene Personal- und Kraftstoffkosten, bürokratische Belastungen sowie der Wettbewerb mit Discountern. Ziel des Verfahrens sei es, den Betrieb zu sanieren und Arbeitsplätze sowie Standorte langfristig zu erhalten. Welche konkreten Maßnahmen dafür nötig werden, ist noch offen.
Wer Gutscheine der Bäckerei besitzt, sollte diese nach Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW möglichst bald in einer der geöffneten Filialen einlösen, schreibt „Ruhr24“. Nach einer möglichen Verfahrenseröffnung ist unklar, ob und in welcher Höhe Gutscheininhaber ihr Geld zurückbekämen.















