Juristische Schritte gegen Musk-Statthalter?
Streit bei Tesla in Grünheide: „Die passen nicht zu uns“
06.10.2025 – 21:38 UhrLesedauer: 3 Min.
Eine drohende juristische Auseinandersetzung überschattet im Vorfeld der Betriebsratswahl das Tesla-Werk Grünheide. Deutschlandchef André Thierig zieht mit vehementen Worten gegen die IG Metall zu Felde.
Im Vorfeld der Betriebsratswahl im Tesla-Werk Grünheide hat Deutschlandchef André Thierig mit scharfen Worten gegen die Gewerkschaft IG Metall Stellung bezogen. Seine Äußerungen auf der jüngsten Betriebsversammlung könnten nun juristische Konsequenzen haben.
„Es nervt mich unglaublich, aber dieser unsägliche Konflikt mit der IG Metall ist einfach ein sehr präsentes Thema“, sagte Thierig laut einer Tonaufnahme, die dem „Handelsblatt“ vorliegt. „Ich musste heute nochmal ein paar Sachen mitbringen, um euch einfach aufzuklären.“ Ziel sei es gewesen, die Beschäftigten zu informieren, „gerade auch bei der bevorstehenden Wahl“.
Thierig forderte die Beschäftigten auf, die IG Metall kritisch zu hinterfragen. „Sie befassen sich mit Themen, die passen nicht zu uns“, sagte er. Mit Blick auf die anstehende Wahl zum Betriebsrat appellierte er: „Passt auf, wo macht ihr euer Kreuz? Dass ihr genau wisst, wofür es steht, wenn ihr für die IG Metall stimmen werdet.“
Auf einer Folie zeigte Thierig ein Bild von IG-Metall-Chefin Christiane Benner. „Vor wenigen Tagen hat diese Dame hier […] ein Interview gegeben“, sagte er. „Sie hat zum Beispiel gesagt, allein mit Batterien geht es noch nicht.“ Thierig kommentierte das spöttisch: „Da lache ich mich kaputt. […] Ich verstehe überhaupt nicht, wieso man sich als Vorsitzende der größten Gewerkschaft […] hinstellen kann und sagt, dass E-Fahrzeuge im Grunde nicht funktionieren.“
Tesla, so Thierig weiter, sei hingegen ein Hoffnungsträger der Branche: „Wir fahren die Produktion hoch, nicht runter. Warum sollten wir jetzt Stellen abbauen? Das hat hier keiner vor. Lasst euch darauf bitte absolut keinen Bären aufbinden.“
Laut dem Betriebsverfassungsgesetz dürfen Arbeitgeber keinen Einfluss auf Betriebsratswahlen nehmen. Schon der Versuch kann strafbar sein.
Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, sagte dem „Handelsblatt“: „Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.“ Die Rechtsprechung gehe sogar noch weiter. „Der Arbeitgeber darf sich nach herrschender Meinung nicht in die Wahlpropaganda einschalten. Er darf auf Fakten hinweisen. Alles, was darüber hinausgeht, verstößt gegen seine Neutralitätspflicht.“
Thierig warf der Gewerkschaft zudem Falschbehauptungen vor. So widersprach er etwa Berichten über laufende Tarifverhandlungen. „Das ist eine Lüge“, sagte der Werkleiter. „Wir verhandeln nicht mit der Gewerkschaft. Das haben wir nie getan, und das haben wir auch in Zukunft nicht vor.“















