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Steuerberater wechseln: Was muss ich beachten?
30.09.2025 – 09:05 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Austausch des Steuerberaters.
Wer viele verschiedene Einkommensquellen hat oder selbstständig tätig ist, lässt seine Steuererklärung vielleicht lieber von einem Steuerberater anfertigen, als sie selbst zu machen. So auch eine t-online-Leserin. Allerdings ist sie mit ihrem Berater nicht mehr zufrieden und fragt: „Ich möchte den Steuerberater nach Jahren aus persönlichen Gründen wechseln. Was muss ich da tun, er hat ja die ganzen Unterlagen?“
Zunächst einmal ist es gut zu wissen, dass ein Wechsel des Steuerberaters für Privatpersonen in Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich ist – und oft unkomplizierter als gedacht. „Mandanten können den Steuerberatervertrag in den meisten Fällen ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen, sofern vertraglich keine feste Kündigungsfrist vereinbart wurde“, weiß Olesja Hess, Steuerexpertin bei Wiso Steuer.
Kündigen sollten Sie laut Hess unbedingt schriftlich – am besten per Einschreiben. Und sie betont: „Widerrufen Sie in dem Schreiben auch die erteilte Vollmacht für Ihren bisherigen Steuerberater beim Finanzamt und bitten Sie um Herausgabe bzw. Übermittlung Ihrer Unterlagen.“ Ist das Mandat beendet, ist Ihr bisheriger Steuerberater verpflichtet, Ihre Unterlagen herauszugeben (§ 66 Steuerberatungsgesetz, StBerG).
Das betrifft zum Beispiel alle Belege und Rechnungen, Steuererklärungen und Steuerbescheide, Schriftverkehr mit dem Finanzamt sowie – falls Sie unternehmerische Einkünfte haben – Buchführungsdaten und Abschlüsse der letzten Jahre. „Unter Umständen übermittelt der Berater die Unterlagen auch digital“, so Hess. Und: Er hat die Pflicht, Ihre Unterlagen noch zehn Jahre aufzubewahren.
„Diese sogenannte Handakte besteht aus Kopien und Dokumentationen der Arbeiten, die der Steuerberater in Ihrem Auftrag erstellt hat. Originale darf er dagegen nicht einbehalten“, so Hess. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn Sie Rechnungen noch nicht beglichen haben. In dem Fall darf der Steuerberater die dafür relevanten Unterlagen so lange im Original einbehalten, bis Sie bezahlen.
Viele Steuerberater bieten an, die Datenübertragung und Kommunikation untereinander zu übernehmen, sodass Sie als Mandant kaum Aufwand haben. Sobald der neue Steuerberater beauftragt ist, kann er mit Ihrer Vollmacht beim alten Berater sämtliche Daten anfordern – oft läuft das digital ab (beispielsweise durch einen DATEV-Datenexport, den beide Kanzleien verarbeiten können).
Gut zu wissen: Wer seine Steuererklärung künftig ganz ohne Berater machen möchte, kann auch auf Steuersoftware wie Wiso Steuer zurückgreifen und diese anschließend von einem Experten überprüfen lassen. Möglich ist auch, Prüfung und Abgabe aus der Hand zu geben. Der Vorteil: Die Abgabefrist verlängert sich bis Ende April des darauffolgenden Jahres (Ende April 2026 für die Steuererklärung 2024).














