Nach dem Staatsdienst
Mindestpension für Beamte: Wie hoch ist sie?
Aktualisiert am 30.09.2026 – 05:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Beamte haben nach jahrelangem Dienst für den Staat Anspruch auf eine Pension. Wir erklären, wie hoch diese mindestens ausfällt.
Die Höhe der Beamtenpensionen führt regelmäßig zu Diskussionen – insbesondere, wenn man sie mit der Höhe der gesetzlichen Rente vergleicht. Dass das finanzielle Polster von Pensionären im Schnitt deutlich größer ist als das von Rentnern, liegt auch daran, dass es für Beamte eine Mindestpension gibt. Eine Mindestrente hingegen kennt das Gesetz nicht – nur einen Grundrentenzuschlag.
Wir zeigen, wie hoch die Mindestpension ausfällt, wie sie sich berechnet und welche Voraussetzung Beamte dafür erfüllen müssen.
Wie hoch ist die Mindestpension für Beamte?
Wie viel Pension (Ruhegehalt) Beamte mindestens bekommen, regelt das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG). Laut § 14 Absatz 1 richtet sich die Höhe der Pension nach den sogenannten ruhegehaltfähigen Bezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Ruhegehaltfähige Bezüge sind das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe, der Familienzuschlag der Stufe 1 (verheiratet oder verpartnert ohne Kinder) sowie etwaige Amtszulagen.
Ruhegehaltfähige Dienstzeiten umfassen neben der Zeit als Beamter unter anderem Wehr- oder Zivildienst, Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit sowie Ausbildungszeiten, die für die Laufbahn als Beamter vorgeschrieben sind.
Gut zu wissen
Die Regeln des Bundes gelten im Grundsatz in allen Bundesländern. Es kann jedoch leicht abweichende Bestimmungen geben, die an der Höhe der Pension im Wesentlichen aber nichts ändern.
Für die Mindestpension beim Bund ist in § 14 Absatz 4 Folgendes geregelt:
- Das Mindestruhegehalt beträgt entweder 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweils erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) …
- … oder 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 plus einen Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt).
Je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt, erhalten Beamte diese Summe als Mindestpension. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fünf ruhegehaltfähige Dienstjahre abgeleistet haben.
Im Video | Hier verraten fünf Personen ihr Nettogehalt – wo liegen Sie?
Player wird geladen
Rechenbeispiel für die Mindestpension
Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie befanden sich zuletzt als Bundesbeamter in der Besoldungsgruppe A 3, Stufe 2, und sind weder verheiratet noch haben Sie Kinder. Auch weitere Amtszulagen gibt es nicht.













