Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, wie viel Arbeitnehmer maximal arbeiten dürfen. Außerdem wird dort festgeschrieben, wie mit Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen umgegangen werden darf. Es dient dazu, die Arbeitnehmer davor zu schützen, dass sie zu viel arbeiten. Deshalb gehört es zum Arbeitsschutz.
Das Arbeitszeitgesetz gilt für fast alle Arbeitnehmer. Nur für leitende Angestellte, Chefärzte, Menschen, die Personen pflegen und mit ihnen im Haushalt wohnen oder etwa Mitarbeiter der Luftfahrt gelten Ausnahmeregelungen. Auch für Beamte und Soldaten gibt es andere Regeln. Selbstständige fallen logischerweise ebenfalls nicht unters Arbeitszeitgesetz.
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