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So legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein
Aktualisiert am 21.09.2025 – 07:49 UhrLesedauer: 5 Min.
Gegen Fehler im Steuerbescheid sollten Sie Einspruch einlegen. Welche Fristen es gibt und wie Form und Formulierungen aussehen müssen, erfahren Sie hier.
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt sich in vielen Fällen. Einer Statistik des Bundesfinanzministeriums zufolge gingen 2023 fast 3,7 Millionen Einsprüche bei den deutschen Finanzämtern ein. In mehr als zwei Dritteln der Fälle waren die Steuerzahler erfolgreich. In der Statistik heißt das: „Erledigte Einsprüche, davon erledigt durch Abhilfe“. Damit ist gemeint, dass der Steuerbescheid danach geändert wurde.
Unter „Abhilfe“ werden auch die Fälle erfasst, in denen Steuerpflichtige erst im Einspruchsverfahren eine Steuererklärung abgeben oder Ausgaben geltend machen. Das heißt aber nicht, dass alle angefochtenen Bescheide fehlerhaft waren.
Möchten Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, sollten Sie diesen zuerst prüfen. Lesen Sie sich dafür die Erläuterungen am Ende des Bescheides gut durch. Das Finanzamt weist auf Abweichungen von den Angaben in der Steuererklärung hin und gibt die entsprechenden Punkte an.
Es erklärt zudem, ob eine Angabe in der Steuererklärung richtig oder falsch ist. Zur Prüfung des Steuerbescheids können Sie Online-Programme nutzen, die auf Fehler in der Steuererklärung hinweisen. Denn: Das Finanzamt kann sich irren, es kann zu falschen Wertungen oder Zahlendrehern kommen.
„Sie sollten Ihren Steuerbescheid systematisch von vorne bis hinten durchgehen, Fehlerquellen können überall stecken“, sagt Wolfgang Wawro, Steuerexperte des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV), t-online. „Am besten legen Sie eine Kopie Ihrer Steuererklärung direkt daneben, um abzugleichen.“
Zuerst sollten Sie kontrollieren, ob alle Angaben aus der Steuererklärung auch in den Steuerbescheid übernommen wurden. Ist das Finanzamt abgewichen und hat bestimmte Aufwendungen nicht anerkannt, sollten Sie Einspruch einlegen. Ausnahme: Sie haben eine Ausgabe aufgeführt, die tatsächlich nicht anzuerkennen ist.
Sie können im Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid auch auf einen laufenden Musterprozess beim Bundesfinanzhof (BFH) verweisen – wenn das Verfahren und der Prozessausgang Ihren Fall betrifft. Zudem ist es möglich, dass Sie beim Finanzamt bis zum Urteil des BFH einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.
Wenn Sie nicht weiter wissen, können Sie den Bescheid auch von einem Profi prüfen lassen. Das kann ein Steuerberater oder ein Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins sein. Kleinere Nachfragen können Sie aber auch direkt beim Finanzamt stellen – „am besten schriftlich per E-Mail oder Brief“, empfiehlt DStV-Experte Wawro.
Die Frist für Ihren Einspruch endet einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Aber was heißt das genau? An einem Beispiel erklären wir Ihnen, wie Sie die Einspruchsfrist für Ihren Bescheid einfach ermitteln:
