Oktober 30, 2026 6:46 p.m. CET

Details zur „Extremismusklausel“

„Lassen uns nicht zum Finanzier von Verfassungsbruch machen“


30.10.2026 – 15:41 UhrLesedauer: 3 Min.

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Klaus Holetschek (l.) und Markus Söder: Bayern und Baden-Württemberg setzen sich für eine „Extremismusklausel“ ein. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON/imago)

Sollen Bundesländer vom Finanzausgleich ausgeschlossen werden können? Bayern und Baden-Württemberg skizzieren, wie sie sich die „Extremismusklausel“ vorstellen.

Bayern und Baden-Württemberg treiben die Debatte um eine sogenannte Extremismusklausel für den Länderfinanzausgleich mit ersten konkreten Vorschlägen voran. „Wir lassen uns nicht zum Finanzier von Verfassungsbruch machen“, sagte Tobias Vogt, der baden-württembergische CDU-Fraktionschef. „Wer unsere Verfassungsordnung verletzt, kann nicht erwarten, dass andere Länder diese Politik auch noch finanzieren.“ Politische Mehrheiten stünden nicht über dem Grundgesetz.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte wegen der Wahlerfolge der AfD in Sachsen-Anhalt und der Linken in Berlin vorgeschlagen, mit einer „Extremismusklausel“ die Geldflüsse an Bundesländer mit extremistischen Regierungen zu stoppen. Die Unionsfraktionschefs aus Bayern und Baden-Württemberg konkretisieren den Vorschlag nun in einer Mitteilung, die t-online vorliegt. Sie gehen dabei offenkundig auch auf Bedenken ein, die dem Vorschlag bislang aus anderen Ländern und dem Bund entgegengebracht werden.

Holetschek: Begrenzter Ausnahmefall

Bayerns CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek sagte: „Es geht um einen eng begrenzten Ausnahmefall und die Schwelle liegt dabei bewusst hoch: ein rechtsstaatlich festgestellter, schwerwiegender Verfassungsverstoß.“ Man wolle nicht die Bevölkerung bestrafen, sondern den verfassungsgemäßen Zustand wiederherstellen. „Wer Verstöße beseitigt, kehrt unverzüglich zur vollen Teilnahme am Finanzkraftausgleich zurück.“

Baden-Württembergs CDU-Fraktionschef Tobias Vogt ergänzte: Werde der festgestellte, schwerwiegende Verstoß „trotz Gelegenheit zur Abhilfe nicht beseitigt, müssen finanzielle Konsequenzen möglich sein – bis hin zur zeitweisen Aussetzung von Zahlungen.“ Dabei solle Geld jedoch „gezielt weiter den Bürgern und Kommunen zugutekommen können“.

Tobias Vogt: Der Fraktionschef der CDU in Baden-Württemberg wirbt für die „Extremismusklausel“. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)

Die beiden Fraktionschefs bündeln ihre Vorstellungen in fünf Forderungen:

  • 1. Sie wollen den Finanzausgleich um einen „rechtsstaatlichen Konditionalitätsmechanismus“ ergänzen. Finanzielle Konsequenzen sollen demnach „ausschließlich an schwerwiegende oder systematische und rechtsstaatlich festgestellte Verstöße gegen tragende verfassungsrechtliche Grundsätze anknüpfen“.
  • 2. Gewährleisten soll das ein „unabhängiges und rechtssicheres Feststellungsverfahren“, damit nicht „politische Mehrheiten“ entscheiden. Das betroffene Land solle angehört werden und es solle eine „verbindliche gerichtliche Klärung“ und „effektiven Rechtsschutz“ geben.
  • 3. Es sollen „abgestufte finanzielle Konsequenzen“ für die Länder möglich sein. Sie sollen „von der teilweisen oder vollständigen Zurückbehaltung von Zuschlägen über deren zweckgebundene Freigabe bis zur teilweisen Kürzung und – als letztem Mittel – zeitweisen vollständigen Aussetzung reichen“. Schwere, Dauer und Reichweite des Verfassungsverstoßes sollen dafür entscheidend sein.
  • 4. Die Konsequenzen sollen „möglichst zielgerichtet den festgestellten Verfassungsverstoß adressieren“. Das bedeutet, dass einbehaltenes Geld für „verfassungskonforme Aufgaben zweckgebunden freigegeben werden“ könne. „Kommunale Leistungen und wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen nach Möglichkeit geschützt bleiben.“
  • 5. Dazu müssten demnach das Finanzausgleichsgesetz und die Finanzverfassung sowie – „soweit erforderlich“ – auch das Grundgesetz geändert werden. Der Länderfinanzausgleich ist dort in den Artikeln 106 und 107 verankert.

CSU-Fraktionschef Holetschek schlägt zudem vor, ein „Frühwarnsystem“ einzurichten, das „Fehlentwicklungen frühzeitig erkennt, transparent macht und politische Verantwortung“ benenne. „Der Staat darf nicht erst handeln, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.“ Der Bundesrat könne dazu jährlich einen Bericht erstellen.

Bislang Skepsis bei SPD, aber auch CDU

Der Länderfinanzausgleich verteilt das Steueraufkommen in Deutschland um und soll so die Strukturschwäche einiger Länder ausgleichen. Bayern und Baden-Württemberg gehören derzeit neben Hessen und Hamburg zu den vier Geberländern, die Geld einzahlen. Alle anderen profitieren von den Ausgleichszahlungen, Berlin und Sachsen-Anhalt mit am stärksten. Besonders Bayern als mit Abstand größtes Geberland äußert schon länger auch grundsätzliche Kritik am Finanzausgleich.

Die aktuelle Diskussion um eine „Extremismusklausel“ ist bei mehreren anderen Ländern und im Bund bislang auf Skepsis gestoßen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, er „habe Probleme damit, Ländern zu sagen, ihr habt aus unserer Sicht falsch gewählt und deswegen gibt es Konsequenzen“. Bei Verstößen gegen die Verfassung habe der Bund Möglichkeiten, etwa den sogenannten Bundeszwang.

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