Ratgeber Kündigung
Abfindung verhandeln: Welche Möglichkeiten 2025 bestehen
22.09.2025 – 15:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Arbeitnehmer können bei der Abfindung verhandeln. Denn die Summe ist per se nicht festgeschrieben. Worauf es ankommt.
Die Abfindung bietet nach einer Kündigung für die Übergangszeit finanzielle Sicherheit. Sie entschädigt in der Form einer Einmalzahlung für den Verdienstausfall und gilt als Anerkennung des Arbeitgebers für erbrachte Leistungen.
Viele Arbeitnehmer wissen jedoch nicht, wie sie die bestmögliche Abfindung verhandeln. Dieser Beitrag erläutert, wie Betroffene effektiv vorgehen.
Die Abfindung zu verhandeln, erfordert gute Vorbereitung. Mit einer strategischen Herangehensweise kann sie fair und angemessen sein. Hierbei sind folgende Aspekte entscheidend:
Dies bildet ein gutes Fundament für die eigene Argumentation. Um die Abfindung zu verhandeln, sollten Emotionen außen vor bleiben. Sachliche, objektive Argumente und überzeugend aufzutreten.
Betroffene sollten sich über branchenübliche Abfindungssummen informieren. Hierbei hilft Folgendes:
Mit den gewonnenen Informationen zeigt sich, welche Abfindungssumme realistisch und angemessen ist. Die Recherche bietet die bestmögliche Ausgangsposition für eine gute Argumentation.
Als Faustregel gilt ein halbes Bruttogehalt je Beschäftigungsjahr. Wer beispielsweise nach zehn Jahren die Kündigung erhält und zuvor monatlich 5.000 Euro brutto verdient hat, kann mit 25.000 Euro (zehnmal 2.500 Euro) Abfindung rechnen.
Wie hoch die Abfindungszahlung ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab:
Entgegen der verbreiteten Meinung gibt es – abgesehen von Ausnahmefällen wie der Schließung einer Niederlassung – keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Um arbeitsrechtliche Konflikte vor Gericht zu vermeiden, sind Arbeitgeber jedoch oft dazu bereit, Abfindungen zu zahlen.
Dies ist beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen und Aufhebungsverträgen der Fall, wenn das Ziel ist, für alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wer eine Abfindung verhandeln möchte, muss die Klagefrist beachten. Sie beträgt drei Wochen ab dem Zugang des Kündigungsschreibens.
Es ist immer sinnvoll, sich den Rat eines Fachanwalts mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht einzuholen. Er kann die Chancen auf Abfindung besser einschätzen, begleitet die Verhandlungen und beeinflusst die Summe mit optimaler Argumentation positiv.














