Oktober 28, 2026 12:54 p.m. CET

Kabinett

Sabotageschutz: Bund weitet Sicherheitschecks aus

Aktualisiert am 28.10.2026 – 11:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Zu den für das Gemeinwesen wichtigen Anlagen – sogenannte kritische Infrastruktur – gehören etwa Talsperren oder auch Einrichtungen zur Steuerung des Bahnverkehrs. (Symbolbild) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Stromnetz, Wasserwerke, LNG-Terminals: Der Bund will künftig Beschäftigte in noch mehr Betrieben daraufhin überprüfen lassen, ob sie anfällig dafür sind, als Innentäter den Betrieb zu sabotieren.

Der Bund will die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in wichtigen Betrieben ausweiten. Dadurch soll das Risiko von Sabotageaktionen mit extremistischem Hintergrund oder im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes reduziert werden. Das Innenministerium hat dafür zwei Entwürfe vorgelegt, die nun laut Ministerium vom Kabinett beschlossen worden sind. Die entsprechende Verordnung zielt darauf ab, Einrichtungen wie die Bahn, Wasserwerke oder Talsperren noch stärker als bisher durch gefährliche Eingriffe sogenannter Innentäter – gemeint sind Menschen mit Zugang zu wichtigen Anlagen – zu schützen.

Bei einer Sicherheitsüberprüfung prüfen Behörden vorab, ob eine Person zuverlässig ist. Sie schauen etwa, ob es Hinweise auf Extremismus gibt oder ob jemand erpressbar ist. Der Betroffene muss der Überprüfung zustimmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirkt an den Überprüfungen mit. Wie intensiv diese im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Sicherheitsinteresse am jeweiligen Arbeitsplatz ist.

Besser wappnen gegen von Russland gesteuerte hybride Angriffe

Die Bundesregierung begründet die geplante Neuregelung mit der gestiegenen Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges, etwa durch Sabotage oder Spionage. Besonders im Fokus ist die hybride Bedrohung durch Russland, die nach Auskunft der Sicherheitsbehörden vor allem seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 zugenommen hat.

Neu erfasst werden sollen unter anderem:

  • Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können
  • Betreiber digitaler Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung
  • große Wasserwerke, die mindestens 22 Millionen Kubikmeter Trinkwasser im Jahr fördern
  • Steuerzentralen größerer Talsperren
  • Terminals für Flüssigerdgas, die an das Gasnetz angeschlossen sind

Die Länder dürfen in einigen Bereichen abweichen. Das betrifft öffentliche Wasserwerke und Rechenzentren, die Aufgaben des Landes erledigen.

Ein zweiter Entwurf betrifft das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Über MoWaS warnt der Staat die Bevölkerung, vor Kriegsgefahren aber etwa auch bei drohenden Überflutungen oder anderen Katastrophen. Künftig soll auch das technische Personal der Landesrundfunkanstalten überprüft werden. Voraussetzung ist, dass diese Beschäftigten an der Verbreitung von Warnmeldungen beteiligt sind. Das Ministerium rechnet mit rund 50 Fällen.

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