November 7, 2026 6:11 p.m. CET

Rundfunkbeiträge

Haushalte werden bundesweit überprüft


07.11.2026 – 12:42 UhrLesedauer: 2 Min.

Rundfunkbeitrag: Nicht alle Bürger müssen ihn zahlen. (Quelle: IMAGO / HMB-Media)

Heute startet der bundesweite Meldedatenabgleich für den Rundfunkbeitrag. Nichtzahler müssen mit Post rechnen.

Heute ab Mitternacht startet der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wieder den bundesweiten Meldedatenabgleich. Das heißt, dass alle Einwohnermeldeämter die Daten ihrer volljährigen Bürger an die Institution senden. Diese überprüft, ob sich unter diesen auch Nichtzahler befinden. Ein Widerspruch gegen den Meldedatenabgleich ist nicht möglich.

Bürger müssen für den Meldedatenabgleich nichts tun. Zuständig sind die Meldeämter selbst. Diese müssen der Zentrale des Beitragsservices die Daten bis zum 8. Dezember 2026 liefern. Die Datensätze enthalten den Namen, die Adresse, das Geburtsdatum, den Familienstand und wann die Person in die Wohnung oder das Haus eingezogen ist.

Beim Beitragsservice werden diese Daten dann mit den dort bereits gespeicherten Daten abgeglichen. Personen, die noch gar nicht in dem Register oder unter einer anderen Adresse aufgeführt sind, erhalten voraussichtlich ab dem 14. Dezember 2026 Post. Mit diesem sogenannten Klärungsschreiben werden die Betroffenen aufgefordert, ihre Daten nachzureichen. Dies kann sowohl mit dem beigefügten Antwortbogen als auch online über die Seite rundfunkbeitrag.de/meldedaten erfolgen.

Nachzahlung für Monate möglich

Reagieren Bürger auf das Schreiben nicht, erhalten sie ein weiteres Schreiben. Erfolgt auch dann keine Reaktion, werden die Betroffenen automatisch angemeldet, teilt der Beitragsservice auf seiner Internetseite mit. Die Anmeldung gilt dann seit dem Tag des Einzugs. Das heißt: Liegt der Tag des Einzugs bereits einige Wochen oder gar Monate zurück, kann der Rundfunkbeitrag für diesen Zeitraum nachgefordert werden.

Nicht jeder zahlt voll

Nicht jeder Bürger oder Haushalt ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag in voller Höhe zu zahlen. Befreit werden beispielsweise Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen oder besonders gesundheitlich eingeschränkt, beispielsweise taubblind, sind. Auch Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung erhalten. Betroffene müssen die Befreiung jedoch beantragen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Wichtig: Wer ab dem 14. Dezember 2026 ein Schreiben erhält, muss nicht zwingend nachzahlen. Betroffene sollten in dem Fall ihre Daten genau überprüfen und, wenn eine Befreiung möglich ist, die dafür nötigen Nachweise nachreichen.

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